Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Veranschlagung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 70 Kommunalverfassung - Durchführung der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße in der Fördergebietskulisse "Aktive Stadtzentren"  

 
 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 25
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 05.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:45
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0076/2014 Veranschlagung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 70 Kommunalverfassung - Durchführung der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße in der Fördergebietskulisse "Aktive Stadtzentren"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 73 Kommunalverfassung in Verbindung mit § 70 Kommunalverfassung und in Verbindung mit § 5 Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz), eine überplan­mäßige Verpflichtungsermächtigung Produkt 51.1.01.700, Sachkonto 17917000 in Höhe von 180.000,00 EUR zur Durchführung der Straßenbaumaßnahme Blumenstraße zu veranschlagen und der Erhöhung der vorhandenen Verpflichtungsermächtigung um 180.000,00 EUR für 2016 zuzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis: 26/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen