Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Dr. Kaiser erläutert die Vorlage. Er betont u. a., dass es seit 2009 keine Erhöhung des Essengeldes gegeben habe, obwohl seitdem die Einkaufspreise für Lebensmittel und die Energiepreise erhöht wurden. Es geht also nicht nur um die Erhöhung der Lohnkosten. Die Erhöhung der Elternanteils am Essenpreis wird für bestimmte Betroffene auch durch das Teilhabepaket abgefedert. Davon profitieren zurzeit in Forst (Lausitz) 283 Kinder in städtischen Einrichtungen. Der städtische Zuschuss zum Essen beträgt 41.000,00 Euro pro Jahr. Es schließen sich Ausführungen zur Qualitätssicherung bei der Essenherstellung an.
Danach folge eine Diskussion. Dabei gibt es u. a. folgende Wortmeldungen:
Herr Rother möchte gern wissen, wieviel Prozent die 283 Kinder von der Gesamtzahl darstellen. Diese Frage kann nicht sofort beantwortet werden. Herr Dr. Kaiser muss das recherchieren.
Herr Burchardt möchte wissen, ob die Fa. Helbeck mit dem zum Beschluss anstehenden Preis kostendeckend arbeiten kann. Herr Dr. Kaiser antwortet, dass dies mit der Firma besprochen wurde und eine Kostendeckung gerade so erreicht wird.
Herr Bischoff fragt, ob der kalkulatorische Nachweis vorliegt. Herr Dr. Kaiser bestätigt das.
Herr Burchardt fragt, ob die Eltern das Essengeld rückwirkend zahlen sollen.
Herr Bischoff hält diese Verfahrensweise für fragwürdig.
Herr Burchardt möchte auch wissen, ob die Reihenfolge der Punkte im Beschlussvorschlag juristisch so richtig ist oder anders dargestellt werden müsste.
Frau Ließ möchte wissen, inwieweit die Eltern schon informiert sind. Herr Dr. Kaiser antwortet, dass es dafür noch keine rechtliche Grundlage gibt.
Herr Bischoff möchte, dass juristisch geprüft wird, ob eine rückwirkende Beschlussfassung möglich ist. Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
Abstimmung Stadtverordnete: 3/1 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 1/1 |
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