Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Anpassung der Preise für die Mittagessenversorgung in kommunalen Schulen und Kindertagesstätten an geänderte Rahmenbedingungen sowie Neufestlegung der Mittagessenabgabepreise sowie Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0089/2015 Anpassung der Preise für die Mittagessenversorgung in kommunalen Schulen und Kindertagesstätten an geänderte Rahmenbedingungen sowie Neufestlegung der Mittagessenabgabepreise sowie Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaiser, Dr. Andreas
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika

Herr Dr. Kaiser erläutert die Vorlage. Er betont u. a., dass es seit 2009 keine Erhöhung des Essengeldes gegeben habe, obwohl seitdem die Einkaufspreise für Lebensmittel und die Energiepreise erhöht wurden. Es geht also nicht nur um die Erhöhung der Lohnkosten. Die Erhöhung der Elternanteils am Essenpreis wird für bestimmte Betroffene auch durch das Teilhabepaket abgefedert. Davon profitieren zurzeit in Forst (Lausitz) 283 Kinder in städtischen Einrichtungen. Der städtische Zuschuss zum Essen beträgt 41.000,00 Euro pro Jahr. Es schließen sich Ausführungen zur Qualitätssicherung bei der Essenherstellung an.

 

Danach folge eine Diskussion. Dabei gibt es u. a. folgende Wortmeldungen:

 

Herr Rother möchte gern wissen, wieviel Prozent die 283 Kinder von der Gesamtzahl darstellen. Diese Frage kann nicht sofort beantwortet werden. Herr Dr. Kaiser muss das recherchieren.

 

Herr Burchardt möchte wissen, ob die Fa. Helbeck mit dem zum Beschluss anstehenden Preis kostendeckend arbeiten kann. Herr Dr. Kaiser antwortet, dass dies mit der Firma besprochen wurde und eine Kostendeckung gerade so erreicht wird.

 

Herr Bischoff fragt, ob der kalkulatorische Nachweis vorliegt. Herr Dr. Kaiser bestätigt das.

 

Herr Burchardt fragt, ob die Eltern das Essengeld ckwirkend zahlen sollen.

 

Herr Bischoff hält diese Verfahrensweise für fragwürdig.

 

Herr Burchardtchte auch wissen, ob die Reihenfolge der Punkte im Beschlussvorschlag juristisch so richtig ist oder anders dargestellt werden müsste.

 

Frau Ließchte wissen, inwieweit die Eltern schon informiert sind. Herr Dr. Kaiser antwortet, dass es dafür noch keine rechtliche Grundlage gibt.

 

Herr Bischoff möchte, dass juristisch geprüft wird, ob eine rückwirkende Beschlussfassung möglich ist.


Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Die Mittagessenabgabepreise sowie die Zuschusswerte für Personensorgeberechtigte und Zuschusswerte der Stadt Forst (Lausitz) zur Mittagessenversorgung werden laut Anlage 1 festgelegt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hebt die bisherigen Beschlüsse Drucksachennummer SVV/0457/2010 vom 26.11.2010Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung in städtischer Trägerschaft“ und Drucksachennummer SVV/0850/2013 vom 13.09.2013Zuschuss der Eltern/Personensorgeberechtigten zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in kommunalen Kindertagesstätten“ auf.

 

  1. Der Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) wird beauftragt, entsprechend rückwirkend zum 01.01.2015 einvernehmlich die bestehenden Konzessionsverträge vom 14.07.2009 zwischen der Firmengruppe Helbeck und der Stadt Forst (Lausitz) zur Essenherstellung und Essenlieferung sowie zur Essenportionierung/-ausgabe und Reinigung der Essenausgabestellen und des Geschirrs für die kommunalen Schulen und Kindertages- stätten mit der Preisanpassung für Schulspeisung und Kita-Mittagessen zu ändern. 
     

 


Abstimmung Stadtverordnete:              3/1

Abstimmung Sachkundige Einwohner:              1/1