Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Zuber betont, dass mit dieser Beschlussvorlage dem Anliegen der Bürgerinitiative entsprochen werden soll. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die jetzt tatsächlich vorhandenen Kinder; das war bei der Schließung der Grundschule Noßdorf nicht der Fall.
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dass dem Einwohnerantrag
„Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“
vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach § 104 Abs. 2 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) stattgegeben wird.
Abstimmung Stadtverordnete:7/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner:6/0 |
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