Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Entscheidung entsprechend § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung."  

 
 
5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0121/2015 Entscheidung entsprechend § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages "Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung."
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Herr Zuber betont, dass mit dieser Beschlussvorlage dem Anliegen der Bürgerinitiative entsprochen werden soll. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die jetzt tatsächlich vorhandenen Kinder; das war bei der Schließung der Grundschule Noßdorf nicht der Fall.


 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), dass dem Einwohnerantrag

 

Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“

 

vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach § 104 Abs. 2 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) stattgegeben wird.

 

 

 

 

 


Abstimmung Stadtverordnete:7/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:6/0