Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0140/2015 Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaiser, Dr. Andreas
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika

Herr Dr. Kaiser erläutert kurz die Beschlussvorlage. Es schließt sich eine Diskussion an. Während dieser spricht Herr Gebauer der Verwaltung Dank für die Erarbeitung dieser Vorlage aus. Herr Stenzel wendet sich mit folgender Bitte an Herrn Zuber: Stichwort Leistungssport Turntalenteschule - da die betreffenden Kinder Mitglied der SG Bademeusel sind erhält der Verein dann auch 30,00 Euro pro Kind. Allerdings trainieren diese Kinder nf mal wöchentlich. Welche Möglichkeiten gibt es, für diese Kinder zusätzliche Mittel bei der Stadt zu beantragen? Herr Zuber antwortet, dass dies nur mit einer Entscheidung der Stadtverordneten erfolgen kann. Wenn eine solche Entscheidung gewünscht wird, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Herr Zuber gibt auch zu bedenken, dass die Stadt im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht Auflagen erhalten hat, u. a. auch die, keine zusätzlichen freiwilligen Ausgaben zu tätigen.

 

Frau Dreßler teilt mit, dass sich die Fraktion DIE LINKE zu diesem Thema noch nicht positioniert hat.

 


Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die in der Anlage befindliche Richtlinie zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.

 

Abweichend von der Richtlinie § 5 (1) wird für das Förderjahr 2015 der Antragszeitraum bis zum 31.08.2015 verlängert.

 

 


Abstimmung Stadtverordnete:              5/1

Abstimmung Sachkundige Einwohner:              5/0