Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 10.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:53
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0156/2015 Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hoffmann
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Von der Fraktion Die Linke wurde durch Herrn Paeschke folgender Antrag eingebracht:

 

§ 15 Abstimmungsverfahren

(2) Ergänzung folgenden Satzes:

Es werden die Ja- Stimmen, die Nein- Stimmen und die Enthaltungen gezählt.

 

(4) Änderung des zweiten Satzes:

Sie haben mit ja, nein oder Enthaltung zu antworten.

 

(5) Änderung des 2. Satzes:

Das genaue Ergebnis aufgeschlüsselt nach Ja- Stimmen, Nein- Stimmen und Enthaltungen ist festzustellen und in die Niederschrift aufzunehmen.

 

Begründung:

§ 39 (2) der Kommunalverfassung ermöglicht eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung. Die vorgeschlagenen Formulierungen erlaub en es künftig wieder jedem Stadtverordneten an den Abstimmungen teil zu nehmen, wenn er/sie nicht mit ja oder nein stimmen möchten.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag: 23/2, mit Mehrheit angenommen

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) gemäß Anlage 1, die Bestandteil des Beschlusses sind.

 

Die Anlage 2- Gegenüberstellung der Änderungen alte Fassung / neue Fassung- gilt als Information und ist nicht Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, mit Antrag angenommen