Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von Herrn Paeschke kam der Hinweis, dass es für die Ausschüsse parallel zur SVV eine Regelung für die Fragestunde der Einwohner geben sollte. Nach kurzer Diskussion einigten sich die Stadtverordneten über folgende Formulierung: Im jeweiligen Ausschuss sind nur Fragen zulässig, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen.
Von der Fraktion Die Linke wurde dann der Antrag gestellt, den § 2 (1) – Fragestunde für die Einwohner – mit dem Satz zu ergänzen: Im jeweiligen Ausschuss sind nur Fragen zulässig, die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen.
Abstimmung zum Antrag: 25/0, einstimmig angenommen Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Forst (Lausitz) (Einwohnerbeteiligungssatzung – EbetS-) gemäß Anlage 1
Abstimmungsergebnis: 25/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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