Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße", Beschluss zur Erteilung der Ermächtigungsgrundlage zum Abschluss eines Durchführungsvertrages  

 
 
9. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:35
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0167/2015 Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße", Beschluss zur Erteilung der Ermächtigungsgrundlage zum Abschluss eines Durchführungsvertrages
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

Frau Korittke gab entsprechende Erläuterungen zur Vorlage.

 

Herr Lischke äerte sich dahingehend, dass er sich gewünscht hätte, dass die Passage bezüglich der Ausfahrt klar benannt wird. Frau Korittke sicherte zu, in Abstimmung mit dem Vorhabenträger einen geeigneten Formulierungsvorschlag zu finden.

 

Herr Mattern kritisierte, dass im Vertrag keine Festlegungen bezüglich der Bepflanzung um den Markt, den Parkplatz und zur Gestaltung der Fassade getroffen wurden. Herr Olheide antwortete hierzu, dass die Gestaltungsmaßnahmen ausreichend im Vertrag benannt wurden. Im Übrigen liegt jetzt der Bauantrag vor, wo konkrete Angaben zum Gebäude enthalten sind. Frau Korittke ergänzte noch, dass es eine deutliche rechtliche Trennung zwischen B-Planverfahren und Bauantragsverfahren gibt. Im Bauantragsverfahren werden alle diese Dinge konkret benannt und beschrieben und sind damit Teil der Baugenehmigung.

 

Herr Mattern stellte fest, dass es dann keine Einflussmöglichkeit mehr durch die Stadtver­ordneten gibt. Frau Korittke bestigte, dass dies im Rahmen des Baugenehmigungsver­fahrens so ist.

 

Herr Lindner führte aus, dass im Rahmen der Vorstellung des Projektes auch über die Fassade gesprochen wurde. Die gegebenen Hinweise und Anregungen wurden eingear­beitet. Eine grundtzliche Einflussnahme ist bei Märkten und Autohäusern beschränkt.

 

Herr Klenge kritisierte, dass durch den Markt keine Frontbebauung vorgenommen wird, sondern dieser im hinteren Teil errichtet wird.

 

Herr Paeschke merkte an, dass REWE in die Innenstadt wollte und nicht die Stadtver­ordneten. Dass Kompromisse eingegangen werden müssen, ist klar, aber nicht um jeden Preis. Es gibt kein ordentliches Stadtbild mehr. Dass Märkte Standardbauten sind, ist auch unstrittig, jedoch wäre die Anordnung als Frontbebauung vorteilhafter, da die Parkplätze dann im hinteren Bereich angeordnet wären und eine besser Verkehrsführung möglich wäre. Er kann in diesem Durchführungsvertrag nicht erkennen, dass seitens der Stadt ausreichend Einfluss genommen wurde und auch Kompromisse zugunsten der Stadt erreicht werden konnten.

 

Herr Lindner gab zu bedenken, dass fraktionbergreifend Einigkeit bestand, dass wir REWE in Forst (Lausitz) halten wollen. Es gab nur die eine Möglichkeit (Kündigung in Noßdorf und Ansiedlung an der Berliner Straße). Es gibt keinen Spielraum, große Forderungen zu stellen. Auch die Arbeitskräfte sollten erhalten werden.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/2/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/1/0