Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken 2. Satzungsbeschluss  

 
 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 02.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0166/2015 Beschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt  August-Bebel-Straße“ wird wie folgt begrenzt:

 

Im Westen:

durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 411, 209, 210, 226/1 und 226/2, Flur 18, Gemarkung Forst

Im Norden:

durch die August-Bebel-Straße

Im Süden:

durch die Käthe-Kollwitz-Straße

Im Osten:

durch die Berliner Straße

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1

in den Punkten 1; 3 bis 9 und 11 bis 19: 18/5/1, mit Mehrheit angenommen

im Punkt 2:                            19/5/0, mit Mehrheit angenommen

im Punkt 10:                            18/2/4, mit Mehrheit angenommen

 

Abstimmungsergebnis zum Pkt. 2:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“

18/5/1, mit Mehrheit angenommen