Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“ wird wie folgt begrenzt:
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis zum Pkt. 1: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1 in den Punkten 1; 3 bis 9 und 11 bis 19: 18/5/1, mit Mehrheit angenommen im Punkt 2: 19/5/0, mit Mehrheit angenommen im Punkt 10: 18/2/4, mit Mehrheit angenommen
Abstimmungsergebnis zum Pkt. 2: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt August-Bebel-Straße“ 18/5/1, mit Mehrheit angenommen |
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