Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 5 EigV wählen die Mitglieder des Werksausschusses aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Alle Mitglieder sind vorschlagsberechtigt. Herr Meissner schlug Herrn Thomas Friedrich von der Fraktion „Wir für Forst“ vor. Er begründete seinen Vorschlag damit, dass nach § 43 Abs. 5 BbgKVerf die Ausschussvorsitze nach dem Höchstzahlverfahren nach d´ Hondt aufgeteilt werden. Die Fraktion „Wir für Forst“ hat bisher keinen Vorsitzenden gestellt und unter Beachtung des Gleichheitsprinzips ist dieser Vorschlag gerechtfertigt. Herr Meissner bat um weitere Vorschläge. Er fasste zusammen, dass nur ein Vorschlag zur Wahl des Vorsitzenden des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) vorliegt - Herr Thomas Friedrich.
Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt nach den § 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Gewählt wird geheim. Allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden, d.h. es kann mit einem einstimmigen Beschluss kann eine offenen Wahl durchgeführt werden.
Herr Meissner bat um das Kartenzeichen zur Durchführung einer offenen Wahl.
Abstimmungsergebnis: 5 / 0 / 0
Mit dem einstimmigen Ergebnis konnte die offene Wahl durchgeführt werden.
Herr Meissner fragte, wer ist dafür, dass Herr Thomas Friedrich zum Vorsitzenden des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) gewählt wird, er bat um das Kartenzeichen.
Abstimmungsergebnis: 5 / 0 / 0 Herr Meissner gratulierte Herrn Friedrich zur Wahl zum Vorsitzenden des Werksausschusses des Eigenbetriebes, wünschte ihm viel Erfolg und übergab ihm die Sitzungsleitung.
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