Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Fragestunde für die Einwohner  

 
 
13. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung
Datum: Do, 11.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 22:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz

Herr Bär stellte auf der Grundlage seines am 08.02.2016 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Bau und Planung übergebenen Briefes nachfolgende Anfragen:

 

Wer hat wann und auf welcher Beschlussgrundlage der Fachabteilung Bauen den Auftrag zur Vorbereitung der Planung Straßenbau Dornbuschweg erteilt und warum wurde den Grundstückseigentümern nicht das Recht eingeräumt, frühzeitig erste Anregungen und Bedenken über die Mitglieder des Ausschusses während einer allgemeinen Information zur Vorstellung der Planung im öffentlichen Teil des Ausschusses für Bau und Planung vorzubringen?

 

Dazu führte Herr Lindner aus, dass jeder Bürger der Stadt Forst (Lausitz) die Möglichkeit hat, an den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Bau und Planung teilzunehmen. Somit hätten ab dem 15.01.2015 Vorschläge, Bedenken, Hinweise und Anregungen eingebracht werden können. In diesem Ausschuss gab es im Rahmen der Haushaltsplanung erste Vor­stellungen zum Straßenbau Dornbuschweg.

 

Frau Korittke wies aufgrund der vorgenannten Ausführungen von Herrn Bär nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Straßenbaumaßnahme nicht nach dem BauGB, sondern nach dem KAG abgerechnet wird. Nach der Vorstellung im Ausschuss für Bau und Planung im Januar 2015 und mit der Genehmigung des Haushaltsplanes wurde das Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt. Vom Gesetzgeber werden Vorausleistungen bis zur vollständigen Beitragshöhe ermöglicht. In der Stadt Forst (Lausitz) werden mit Baubeginn generell 50 % Vorausleistungen erhoben.

 

Frau Korittke bekräftigte auch, dass es in der Stadt Forst (Lausitz) eine Pflicht gibt, die Grundstückseigentümer frühzeitig zu beteiligen. Dafür gibt es jedoch kein Gesetz. Erst die Abgabenordnung formuliert die Pflicht zur Anhörung. Diese tritt aber erst dann ein, wenn die Grundstückseigentümer mit einem belastenden Verwaltungsakt belangt werden. Es gibt keine Pflicht, die Grundstückseigen­mer zum technischen Bauprogramm zu fragen. Dies ist in der Stadt Forst (Lausitz) durch den politischen Raum festgeschriebene zusätzliche Leistung der Verwaltung.

 

Das Straßenbauprogramm existiert schon lange nicht mehr. Das war auch kein Beschluss, sondern ein Rahmenwerk für die Verwaltung. Die Vorstellung der Baumaßnahmen erfolgt grundsätzlich im Fachausschuss, erstmalig mit den Haushaltsvorlagen Anfang des jeweiligen Kalenderjahres.

 

Herr Przychodzki gab noch kurze Erläuterungen zum Standort Pumpwerk und der Notwendigkeit der Erneuerung des Schmutzwasserkanals. Auch auf die Anfrage von Frau Fischer bezüglich der Abwasserleitung und des Pumpwerkes machte Herr Przychodzki entsprechende Ausführungen. Er wies dabei darauf hin, dass die bestehende und die neue Nennweite des Rohres 200 beträgt. Ausschlaggebender Punkt für die Erneuerung ist, dass sich der Kanal in einem Zustand befindet, der den wasserrechtlichen Anforderungen nicht mehr genügt. Das Pumpwerk selbst hat mit dem Straßenbau nichts zu tun. Es dient dazu, die ungenügenden Tiefenlagen des Kanals auszugleichen.

 

Von Frau Fischer wurden dann noch entsprechende Fragen schriftlich eingereicht. Herr Lindner sicherte Frau Fischer eine schriftliche Beantwortung dieser zu.

 

Frau Wölk fragte bezüglich des Straßenbauvorhabens Oberstraße an, warum sich die Gesamtkosten für Straßenbau und Planung um 24,0 TEUR erhöht haben. Sie kann keine Änderungen im Straßenquerschnitt erkennen. Bezüglich der Straßenbeleuchtung fragte sie an, warum die Beleuchtung nicht auf der Seite angebracht wird, wo die Leitungen bereits vorhanden sind. Frau Jahnke bat Frau Wölk bezüglich ihrer Anfragen in die Sprechstunde zu kommen.

 

Herr Lemke hrte bezüglich der Straßenbeleuchtung im Dornbuschweg aus, dass momentan 7 Leuchten in der Straße und weitere 2 Leuchten am Rand vorhanden sind. Von diesen Leuchten sind nur 4 Stück in Betrieb. Danach sollen es 14 Stück werden. Das kann er nicht verstehen. Weiterhin wird der Dornbuschweg als Anliegerstraße geführt. Es gibt jedoch einen erheblichen Verkehr aus den Nebenstraßen (Forstweg, Friedhofstraße). Hier sollte eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Er möchte gern über das Ergebnis informiert werden.

 

Frau Jahnke führte dazu aus, dass die Straßenbeleuchtung Dornbuschweg momentan noch am Schaltkreis Triebeler Straße hängt, wo ab 22.00 Uhr jede 2. Leuchte abgeschalten wird. Die Verkehrs­hlung wurde beim Landkreis Spree-Neiße beantragt und bereits auf einer Seite durchgeführt. Die zweite Seite muss noch erfolgen. Danach gibt es die Auswertung. Herr Obst ergänzte, dass nach der Wende Geld aus verschiedenen Haushaltsstellen bereit­gestellt wurde und die Bürger dafür nicht bezahlen mussten. Es gab auch noch keine technischen Regelwerke, jetzt müssen jedoch bestimmte Normen angewendet werden.

 

Herr Wache ist Grundstückseigentümer in der Oberstraße und fragte an, inwieweit es Ergebnisse bezüglich des vorhandenen Garagenkomplexes gibt. Dazu führte Frau Geisler aus, dass es sich sehr schwierig gestaltet und es noch keine Endlösung gibt.