Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)  

 
 
1. Sitzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
TOP: Ö 6
Gremium: Werksausschuss des Eigenbetriebes Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
Datum: Mo, 15.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0260/2016 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gründel, Juliane
Federführend:Eigenbetrieb Kultur, Tourismus, Marketing Rosenstadt Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Gründel, Juliane

Herr Zuber informiert, dass die Werkleiterin des Eigenbetriebes, Frau Gründel, wegen Krankheit an der heutigen Ausschusssitzung nicht teilnehmen kann und er die Ausführungen übernimmt. Mit einer Power-Point-Präsentation informiert er über die Struktur des Eigenbetriebes, die voraussichtlichen Entwicklungen, Ziele, Chancen und Risiken, erläutert die Entwicklung der Besucherzahlen im Rosengarten, Archiv verschwundener Orte und Textilmuseum und gibt Infos zu diesen Einrichtungen. Die Präsentation wird in der Sitzung verteilt.

 

Danach geht er auf einzelne Positionen des Wirtschaftsplanes 2016 ein, u. a. Erfolgsplan mit Einnahmen und Ausgaben sowie Stellenplan 2016 und bemerkt, dass eine neue Internetseite des Eigenbetriebes noch erarbeitet werden muss.

 

Herr Paeschke:

 

  1. Der Wirtschaftsplan ist aufgrund des ausgewiesenen negativen Ergebnisses 2017 - 2019 nicht beschlussfähig. Bei solch einer Neugründung ist planungstechnisch eine „Schwarze Null“ auszuweisen. Mit Defiziten zu beginnen, ist nicht vertretbar.
  2. Es wurden viele Stellen geschaffen. Wo sind die Kernaufgaben? Zum Beispiel funktioniert das Textilmuseum mit dem Zuschuss von 128.000 € recht gut. Wo sind die 20.000 € Zuschuss des Landkreises für das Textilmuseum enthalten?
  3. Die Führungshierarchien sind nicht klar erkennbar. Brauchen Frau Zuber und Frau Maaß eine Werkleiterin zurhrung bzw. für eine nicht beschriebene Aufgabe?

 

Herr Zuber beantwortet die Fragen:

 

Zu 3.

Die Werkleiterin, Frau Gründel, ist keine Führungsperson des Museums, sondern Ansprechpartnerin, wie früher der Amtsleiter, Herr Dr. Kaiser, und später die Fachbereichsleiterin, Frau Rennhak. Der Eigenbetrieb ist r die Finanzierung des Museums zuständig, weil haushaltstechnisch so eingestellt.

 

Zu 2.

Zuschüsse des Landkreises sind in unterschiedlicher Höhe eingegangen, die zur Entlastung des kommunalen Haushalts, aber in den vergangenen Jahren nicht zu Mehreinnahmen des Museums geführt haben bzw. zu einem erhöhten Zuschuss vor Ort. Dies wurde jetzt weitergeführt im Wirtschaftsplan. Die Kostentransparenz (Einnahmen und Ausgaben) ist durch den Eigenbetrieb augenscheinlicher geworden. Wenn es den Zuschuss von 128.000 € als Einnahme nicht geben würde, müsste die Stadt diese Summe zur Verfügung stellen.

Im Übrigen ist der Stellenumfang analog der bisherigen Stellen in den früheren Haushaltsstellenplänen der Verwaltung. Eine Erhöhung der Anzahl erfolgte nicht.

 

Zu 1.

Der mit dem Kämmerer abgestimmte Wirtschaftsplan hat 2017 und ff. ein Defizit, welches mit dem jeweiligen Wirtschaftsplanbeschluss ausgewiesen werden muss. Soll er ausgeglichen sein, müssen die Einnahmen erhöht oder die Ausgaben reduziert werden. Denkbarre, den Zuschuss der Stadt zu erhöhen.

 

Herr Paeschke: Der Eigenbetrieb wurde mit der Zielstellung gegründet, Kosten zu optimieren sowie die Qualität der Einrichtungen zu bündeln und zu verbessern. Deshalb kann nicht mit einem negativen Ergebnis in der Planung begonnen werden, sondern die Planansätze sind in Richtung einerSchwarzen Null“ zu korrigieren.

 

Herr Zuber: Die Personalkosten 2017 wurden reduziert. Der Wirtschaftsplan beinhaltet, dass aufgrund des Vertragsablaufs beim Archiv verschwundener Orte die Einrichtung nicht weitergeführt wird. Bei Weiterführung des Modells (Ergebnisse mit der Domowina stehen noch aus) ist der Wirtschaftsplan anzupassen. Die Werkleiterin rechnete eine Kostensteigerung für Gehälter und allgemeine Sach- und Nebenkosten ein. Dieser Kostenblock ist nicht veränderbar und noch nicht vollständig, denn ein großer Teil des Rosengartens ist nicht dargestellt, sondern an einer anderen Stelle des Haushalts der Verwaltung enthalten.

 

Herr Paeschke: Deshalb hat man sich gegen die Konstruktion des Eigenbetriebes in dieser Form ausgesprochen. Jetzt gibt es 3 Führungsbereiche für den Rosengarten (Werkleiterin, Parkmanager und Leiter des Betriebsamtes), die am gleichen Projekt arbeiten. Hier ist die Kostenstruktur nicht optimal (keine Einsparung und konzeptionell keine positive Strukturentwicklung erkennbar). Es muss eine Vorgabe erfolgen und der Eigenbetrieb seine Einnahmen steigern durch Erhöhung der Angebote und Besucherzahlen im Rosengarten. Wenn auch das Archiv verschwundener Orte herausgerechnet wird, so erfolgt doch keine Schließung, sondern man muss über einen anderen Standort nachdenken.

 

Frau Dreßler bittet um Übersendung der Eigenbetriebsverordnung an die Mitglieder des Werksausschusses und hat folgende Frage: Das Personal des Rosengartens ist nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes, sondern im städtischen Haushalt enthalten. Wie ist dies in der Zukunft vorgesehen?

 

Herr Zuber: Im städtischen Haushalt gibt es eine Position Ostdeutscher Rosengarten mit Ausgaben für Beschäftigte des Kernteams Rosengarten (10 Personen), die durch Einnahmen des Eigenbetriebes gedeckt werden. Die Schnittstelle von Herrn Palm ist die Teamleiterin, sie ist dem Leiter des Betriebsamtes zugeordnet. Die Veränderung dieser Konstellation ist ein Denkmodell, Frage ist die Entflechtung. Denn bei den Arbeitsaufgaben der Beschäftigten des Rosengartens und Betriebsamtes gibt es auch Überschneidungen (Technik, Personalausstattung). 2016 wird diese Form erhalten bleiben, die Umsetzung anderer Modelle für 2017 ist in diesem Jahr zu überdenken.

 

Frau Dreßler war der Auffassung, dass dieses Rosengarten-Personal gebündelt in den Eigenbetrieb einfließt und nicht nur hochbezahlte Stellen geschaffen werden. Sinnvoll wäre, den Eigenbetrieb für das ausübende Personal zu nutzen.

 

Herr Zuber wiederholt nochmals, dass keine neuen Stellen geschaffen wurden, sondern andere Bezeichnungen. Der Eigenbetrieb trägt selbst Verantwortung r die wirtschaftliche Darstellung und alle Maßnahmen. Das erfolgt zz. nicht in vollem Umfang, da 400.000 € Dienstleistungen des Betriebsamtes „eingekauft“ werden. Deshalb sind andere wirtschaftliche Betrachtungen notwendig, unterschiedliche Positionen zu analysieren und sinnvolle Lösungen zu finden.

 

Herr Gebauer: Im vergangenen Jahr wurde generiert, dass Synergieeffekte dargestellt werden können. Diese müssen fortfolgend in den Wirtschaftsplänen enthalten sein. Zwar ist es schwierig, Tarifverhandlungen zu berücksichtigen oder auszugleichen, aber es muss sich trotzdem im Umsatzerlös widerspiegeln bzw. über das Marketing generieren (z. B. durch höhere Besucherzahlen). Wenn keine Veränderung erfolgt, ist die Gründung des Eigenbetriebes nicht sinnvoll.

 

Herr Paeschke stellt den Antrag, den Wirtschaftsplan an die Werkleitung zurückzuverweisen und zu überarbeiten. Die Erhöhung der Personalkosten durch Tarifsteigerungen wäre sonst auch im Haushalt ausgewiesen. Die Überarbeitung ist notwendig, damit der jährlich geplante Jahresabschluss bis 2019 eine „Schwarze Null“ ausweist. Diese Zielstellung muss der Leitung des Eigenbetriebes vorgegeben werden.

 

Nach weiterer umfangreicher Diskussion über den Wirtschaftsplan und Eigenbetrieb erfolgt die Abstimmung zum Antrag.

 

Abstimmungsergebnis: 6/0/0

 

Nach Überarbeitung des Wirtschaftsplanes wird der Werksausschuss nochmals vor der Stadtverordnetenversammlung zusammenkommen.

 

Herr Zuber bittet um eine Aussage zur Struktur des Eigenbetriebes. Soll die Verwaltung dieses Thema aus Sicht des Werksausschusses stärker überdenken?

 

Herr Paeschke: Die Verwaltungsarbeit erfolgt durch die Verwaltung und ist den Stadtverordneten vorzulegen. Schon bei der Gründung des Eigenbetriebes wurde die Frage der Personalzuordnung des Rosengartens angesprochen. Wenn eine Eigenbetriebsleiterin bezahlt wird, dann hat sie auch Personalverantwortung. Bisher hat sie aber kein Personal, außer dem Parkmanager, der Personal des Rosengartens fachlich beaufsichtigt. Die entstehenden Kosten müssen den entsprechenden Bereichen eindeutig zugeordnet werden. Dadurch entsteht ein anderes finanzielles Volumen. Dieser Organisationsvorschlag muss von der Eigenbetriebsleitung oder Verwaltung erarbeitet werden.