Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über 1. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016 2. das Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016  

 
 
14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:20
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0263/2016 Beratung und Beschlussfassung über
1. die Haushaltssatzung für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016
2. das Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Herr Handreck weist darauf hin, dass in die Planung mit einer Kreisumlage in Höhe von 45 % erfolgte, der Kreistag aber aktuell 43,4 % beschlossen hat. Das bedeutet eine Reduzierung in Höhe von ca. 310.000 Euro. Sollte der Kreishaushalt nicht genehmigt werden, gilt der Umlagesatz von 2015, das wären 46,8 %. Die Verwaltung beabsichtigt, die eingebrachte Satzung nicht zu ändern.

 

Es folgen kurze Erläuterungen des Haushaltssicherungskonzeptes durch Herrn Handreck, da dies in der 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Sicherheit zum Haushalt noch nicht thematisiert war.


Folgende Beschlussempfehlungen werden ausgesprochen:

 

  1. Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.

 

  1. Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2016 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Abstimmung zu Punkt 1:

Stadtverordnete              4/2/0

Sachkundige Einwohner              5/0/2

 

Abstimmung zu Punkt 2:

Stadtverordnete              4/0/2

Sachkundige Einwohner              4/0/3