Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von der Fraktion Die Linke wurde vorab den Mitgliedern des HWA folgender Antrag vorgelegt:
a) die pauschale Aufwandsentschädigung nach Pkt 1 gilt nicht für die unter § 2 genannten Dienststellungen und Funktionen b) bis d) entspricht a) bis c) des bisherigen Satzungsentwurfs Begründung: Eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sollte auch bei geringen Haushaltsmitteln spürbar sein. Die Förderung mit 40 000 Euro entspricht annähernd der Sportförderung, die bereits seit 1999 zur Verfügung gestellt wird. Ausgehend von der Besetzung der Einsatzabteilungen mit 271 Kameradinnen und Kameraden ergibt sich eine finanzielle Verteilung der Mittel wie folgt: 13 380 Euro für die in § 2 aufgeführten Funktionsträger (gesamt 40) 23 100 Euro für die weiteren Mitglieder der Einsatzabteilung nach § 3 (1) 3 520 Euro variable Leistungskomponente nach § 3 (2). Als Auszahlungstermin der jährlichen Aufwandsentschädigung empfehlen wir den Monat November.
Herr Lischke sah die Höhe der Aufwandsentschädigung kritisch, nicht weil er den Kameradinnen bzw. Kameraden das nicht gönne, vielmehr im Hinblick auf die jetzt im Haushalt einzustellenden zusätzlichen 15 000 Euro auf insgesamt 40 000 Euro.
Herr Handreck erläuterte die Verteilung der Gelder und verwies auf die geringe Summe der variablen Leistungskomponente. Nach weiterer Diskussion stellte der Bürgermeister den weitergehenden Antrag, den Ansatz für die variable Leistung zu erhöhen, d.h. der Ansatz wird von 15 000,00 Euro auf 17 000,00 Euro erhöht und die Gesamtsumme von nunmehr 42 000 Euro im Haushalt 2016 eingestellt.
Es folgte die Abstimmung über den weitergehenden Antrag des Bürgermeisters. Abstimmungsergebnis: 8/0/0, der Antrag wurde einstimmig angenommen Der Antrag der Fraktion Die Linke ist somit gegenstandslos geworden. Herr Handreck kündigte zur Stadtverordnetenversammlung eine überarbeitete Vorlage an. Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmten der geänderten Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 8/0/0, einstimmig, gemäß Antrag angenommen |
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