Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 13.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:15
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0290/2016 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dittrich
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten beschließen in ihrer Sitzung am 13.05.2016 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2016 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 27/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

(Herr Dr. Jaehn war bei der Abstimmung nicht zugegen).