Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Hoffmann verlässt die Beratung.
Gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg werden den Stadtverordneten die in der Anlage ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 5 Absatz 3 der Haushaltssatzung der Entscheidung des Kämmerers.
Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.
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