Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Gestaltung des Areals um die Kirche  

 
 
12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 15.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:16
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0310/2016 Gestaltung des Areals um die Kirche
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Korittke
Federführend:Verwaltungsvorstand für Stadtentwicklung und Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Von der Fraktion Die Linke wurde den Stadtverordneten vorab ein Änderungsantrag zugeleitet mit folgendem Inhalt:

 

Die Punkte 1 bis 3 bleiben unverändert.

Der Punkt 4 wird wie folgt geändert:

Die Geschäftsführung der FWG mbH wird beauftragt, bis 30.06.2017 eigenständige   Bebauungsvorschläge als Variantenvergleich, bevorzugt für die Ostseite des Marktes, zu entwickeln und in Abstimmung mit Fördermittelgebern und den zuständigen Verwaltungsebenen vorzubereiten sind. Die Möglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus sind vollumfänglich in die Variantenvorschläge einzubeziehen. Die Bebauung soll barrierefrei und generationsübergreifend geplant werden. Parallel wird bis Ende 2016 eine Marktabfrage/Interessenbekundung auf der Grundlage dieses Beschlusses durchgeführt.

Initiativbewerbungen sind jederzeit möglich und zulässig.

 

sowie den Beschlusspunkt 5:

Die Stadtverordnetenversammlung ist auf jeder regulären Sitzung über den aktuellen   

Sachstand zu unterrichten.

neu aufzunehmen.

 

Begründung:

Die Gestaltung des Marktumfeldes ist für das Stadtbild von entscheidender Bedeutung.

Der Abriss des Wohnblocks Markt 5-9 hat das gesamte Areal freigelegt. Mit der bevorzugten Bebauung der Ostseite wird eine Wiederherstellung einer Marktstruktur am ehesten erreicht.

Der Wohnungsmarkt in Forst ist einerseits gekennzeichnet durch hohen Leerstand, andererseits fehlen barrierefreie Wohnungen für alle Bevölkerungsgruppen.

Mit einem Konzept zur barrierefreien und generationsübergreifenden Bebauung wollen wir eine gemischte Bevölkerungsstruktur im Stadtzentrum fördern. Die Einbeziehung von Mitteln und Möglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus, soll bezahlbare Mieten für breite Bevölkerungsschichten ermöglichen.

Ein erster Bebauungsabschnitt sollte bis Mitte 2019 abgeschlossen sein.

 

Herr Paeschke gab Erläuterungen zum Antrag.

 

Es folgte eine Diskussion, in der auch Herr Engelmann aufgefordert wurde Stellungnahme zum Thema zu beziehen.

Von Herrn Dr. Wußmann wurde die Bitte geäußert, dass Herr Engelmann in der nächsten bzw. übernächsten SVV einen Bericht zur derzeitigen Lage der FWG gibt bzw. über Ziele, was künftige erreicht werden soll, berichtet.

 

Weiterhin beantragte Herr Dr. Wußmann eine Auszeit vor der Abstimmung zur Vorlage.

Die Auszeit folgte von 15:15 Uhr bis 15:25 Uhr.

 

Nach der Auszeit präzisierte die Fraktion Die Linke ihren eingebrachten Antrag wie folgt:

Die Geschäftsführung der FWG mbH wird beauftragt wird gestrichen

und ersetzt mit: Bei der Planung soll berücksichtigt werden, dass bis 30.06.2017 eigenständige Bebauungsvorschläge als Variantenvergleich, bevorzugt für die Ostseite des Marktes, zu entwickeln und in Abstimmung mit Fördermittelgebern und den zuständigen Verwaltungsebenen vorzubereiten sind. Die Möglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus sind vollumfänglich in die Variantenvorschläge einzubeziehen. Die Bebauung soll sollte barrierefrei und generationsübergreifend geplant werden. Parallel wird bis Ende 2016 eine Marktabfrage/Interessenbekundung auf der Grundlage dieses Beschlusses durchgeführt.

Initiativbewerbungen sind jederzeit möglich und zulässig.

 

Von Herrn Tischer wurde darauf hingewiesen, dass mit der Streichung

Die Geschäftsführung der FWG mbH wird beauftragt“ auch die Marktabfrage/Interessenbekundung auf der Grundlage des beigefügten Exposés entfällt.

Es folgte die Abstimmung zum geänderten Antrag der Fraktion Die Linke:

Abstimmungsergebnis: 18/8/1, der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt unter Bezugnahme des Beschlusses SVV/0216/2015 vom 04.12.2015 zur Entwicklung des Areals um die Kirche:

 

  1. Das Konzept der Maßnahmen im Rahmen des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Innenstadt“ planerisch und textlich zu überarbeiten mit der Ausweisung von Baufeldern entsprechend der historischen Raumkanten an der Süd-, Ost- und Nordseite des Marktplatzes. Die verbleibenden Flächen werden als innerstädtische Grünräume an der Ostseite mit integrierter Wasserfläche festgesetzt (Anlage 1). Grundlage für die Freiräume bildet der auf dem Realisierungswettbewerb basierende Planungsvertrag.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Geschäftsführer der FWG mbH anzuweisen, den Planungsvertrag mit SINAI entsprechend den Festsetzungen im Sanierungskonzept anzupassen.

 

  1. Die unter Pkt. 1 festgeschriebene Neuentwicklung des Areals zur Sicherung der Städtebaufördermittel dem Landesbauamt und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung vorzustellen und deren Votum einzuholen. Die Stadtverordnetenversammlung wird über das Votum informiert. Die Verwaltung wird beauftragt, das INSEK in geänderter Form zur Beschlussfassung am 09.12.2016 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

  1. Bei der Planung soll berücksichtigt werden, dass bis 30.06.2017 eigenständige Bebauungsvorschläge als Variantenvergleich, bevorzugt für die Ostseite des Marktes, zu entwickeln und in Abstimmung mit Fördermittelgebern und den zuständigen Verwaltungsebenen vorzubereiten sind. Die Möglichkeiten des sozialen Wohnungsbaus sind in die Variantenvorschläge einzubeziehen. Die Bebauung sollte barrierefrei und generationsübergreifend geplant werden. Parallel wird bis Ende 2016 eine Marktabfrage/Interessenbekundung auf der Grundlage dieses Beschlusses durchgeführt.

    Initiativbewerbungen sind jederzeit möglich und zulässig.

 

5.  Die Stadtverordnetenversammlung ist auf jeder regulären Sitzung über den aktuellen   

    Sachstand zu unterrichten.

 


Abstimmungsergebnis: 18/6/3, mit Mehrheit, lt. Änderungsantrag angenommen