Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Wesemann stellte fest, dass die Mitglieder des Ausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur Sondersitzung wurde form- und fristgemäß nach § 14 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit der Vorsitzende und weitere 7 Mitglieder des Ausschusses anwesend, der Haupt- und Wirtschaftsausschuss ist somit beschlussfähig. Der Vorsitzende verwies zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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