Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Herr Wesemann informierte über den aktuellen Stand. Voraussetzung für Aktivitäten auf dem Grundstück ist die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters des Eigentümers, da dieser nicht handlungsfähig ist. Im Anschluss wird mit der AGNS eine Vereinbarung bzgl. des Transportes, des Einbaus bzw. der Lagerung des Bauschuttes abgeschlossen, wobei ein genauer Zeitpunkt noch nicht festgeschrieben werden kann. Frau Korittke bemerkte, dass das Thema Abfallrecht ein sehr schwieriges Thema ist, eine rechtsanwaltliche Prüfung bzw. Beistand ist erforderlich. Nach der Diskussionsrunde erklärte Herr Paeschke, das Thema wie vorgeschlagen abzuarbeiten, für die Zukunft aber ein Plan für gleichgelagerte Grundstücke festzuschreiben.
Beschlussvorschlag:
a) dass das Betreten der Grundstücke/Flurstücke 22/1 und 23/1 der Flur 24, des Abtransports und der Entsorgung des Abfalles bezüglich dieser Grundstücke durch die Stadt Forst (Lausitz) bzw. von ihr beauftragten Unternehmen rechtmäßig erfolgt.
b) mit der Firma AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH (nachstehend „AGNS“ genannt) eine Vereinbarung unter Berücksichtigung folgender Aspekte abzuschließen: Abnahme des Transportgutes (Bauschutt/Abfälle) durch AGNS zu einem Festpreis von 5,00 € (brutto)/Tonne Kostenübernahme der Transportkosten durch die Stadt Forst (Lausitz) Zwischenlagerung auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS Einbaukosten auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS Beprobungskosten auf Kosten und zu Lasten der Fa. AGNS Ausschluss der Rücknahme des Transportgutes (Abfälle) durch die Stadt Forst (Lausitz) alle weiteren für die Entsorgung des Transportgutes (Abfälle) notwendigen Leistungen durch die AGNS vollständige Haftungsfreistellung für die Stadt Forst (Lausitz) als möglicher Abfallbesitzer, sofern dies nach den Regelungen des Abfallrechts, so insbesondere dem KrWG, möglich ist.
c) Angebote für den Transport des Bauschuttes entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften einzuholen (Ausschreibung). Dabei ist auch hier mit dem Transportunternehmen eine Regelung zur Haftungsfreistellung der Stadt Forst (Lausitz) zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis: 8/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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