Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Landow stellt fest, dass die Ausschussmitglieder form- und fristgerecht geladen wurden und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er verweist auf den § 22 der Brandenburgischen Kommunalverfassung, in welchem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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