Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck führt kurz in das Thema ein. Er teilt mit, dass in der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses (Werksausschuss) am 14.09.2016 der Prüfer anwesend sein wird.
Herr Burchardt bittet um Erklärung des 3. Absatzes von unten auf der Seite 6 des Testatexemplares. Herr Handreck teilt mit, dass vor Änderung der Eigenbetriebsverordnung die Beträge mit 5 % aufgelöst wurden. Das sei nun nicht mehr möglich sondern in der Höhe der gewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände (Kanäle) ca. 2 - 2,5 %.
Herr Burchardt möchte mit Verweis auf die Seite 21 des Textatexemplares wissen, woher der Eisenschlamm kommt und ob dieser nicht deponiert werden müsse. Herr Przychodzki antwortet, dass der Eisenschlamm aus der Trinkwasseraufbereitung des Wasserwerkes stammt. Auf der Grundlage einer Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde aus dem Jahr 1999 wird vom Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung dieser Eisenschlamm übernommen. Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) folgende Beschlussfassung gemäß § 6 Abs. 1 Pkt. 6 der Betriebssatzung:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)“ vom 31.12.2015 wird in der vorgelegten Form mit einer Bilanzsumme von 36.793.152,86 Euro festgestellt. Der Jahresgewinn von 32.113,73 Euro wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner:2/0/0
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