Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2017/2018  

 
 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales und des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:18
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0369/2016 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Bestimmung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2017/2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Martin, Thao Nhi Jenny
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Anika

Herr Dr. Kaiser erläutert die Beschlussvorlage. 

 

Der von Herrn Dr. Kaiser geäerte durchschnittliche Wert für die Klassenstärke von 26 Schülern (ergibt sich aus dem zurzeit bekannten Anmeldestand für kommunale Grundschulen) erscheint Herrn Gebauer zu hoch. r das Lernniveau wären 6 Klassen günstiger.  

 

Herr Dr. Kaiser: Nicht der Schulträger, sondern das Staatliche Schulamt legt abschließend die Klassenbildung fest und kann rechtlich sogar auf 30 Schüler pro Klasse erhöhen. Der Schulträger kann die Klassenbildungsanzahl nicht absenken und hat auch keinen Einfluss auf den Lehrereinsatz. Erst bei Überschreitung der Schüleranzahl von 30 kann und muss eine neue Klasse gebildet werden. Diese Situation ist im geplanten Einschulungsjahr in Forst (Lausitz) jedoch nicht vorhanden.

 

Herr Dr. Jaehn fragt, wie die Kinder von Asylbewerbern zur Schule nach Keune kommen.

 

Herr Dr. Kaiser: Kontakt wurde mit dem Landkreis (Schülerbeförderung) aufgenommen. Die Busanbindung erfolgt von der Mühlenstraße bzw. Gubener Straße im Stunden-Takt. Die Kinder müssen am Busbahnhof umsteigen, was gefahrlos ist. Die Schülerbeförderung wird über den regulären öffentlichen Nahverkehr abgesichert.

 

Abstimmung Stadtverordnete:7/0/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:5/1/0