Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Zuber: Die drei städtischen Kitas sind im Sommer unterschiedlich ausgelastet, was sich daraus ergibt, dass Eltern während des Urlaubs ihre Kinder herausnehmen oder trotz Urlaubs weiterhin zur Betreuung bringen und auch das Personal in dieser Zeit Urlaub nimmt. In den 90er Jahren gab es bereits Schließzeiten (Schließung einer großen Einrichtung und Verteilung der Kinder auf andere Einrichtungen). Aus Sicht der Leiterinnen einiger Einrichtungen entstand nun wieder die Initiative, dies in Angriff zu nehmen. Es wurde lange darüber diskutiert und von Seiten der Verwaltung die Variantenentscheidung offengelassen. Ergebnis ist eine Schließzeit von 3 Wochen ab 2017.
Herr Dr. Kaiser zu den Inhalten: Die Schließzeiten wurden umfangreich mit den Erzieherinnen und Mitwirkungsgremien diskutiert. Sie betreffen jeweils die ersten drei Schulferienwochen. Natürlich geht die pädagogische Betreuung der Kinder bei Bedarf während der Berufstätigkeit der Eltern weiter. Dafür werden in der Kita „Kinderland“ „Notgruppen“ eingerichtet. Die Informationen dazu wurden den Eltern mit einem Elternbrief in der vorigen Woche zugestellt. Hintergrund dieser Schließzeit ist auch: Für die Erzieherinnen besteht die Möglichkeit eines geschlossenen Urlaubs (höherer Erholungswert). In den nächsten Jahren müssen Erfahrungen gesammelt und analysiert werden, um erforderlichenfalls nachzusteuern.
Frau Nitschke: Der Elternbrief wurde zu spät verschickt, da die Urlaubsplanung bei größeren Arbeitgebern bereits erfolgte. Die Eltern hätten eher informiert werden müssen. Warum muss ein Kita-Kind in der Schulferienzeit Urlaub nehmen? Urlaub in der Hauptsaison ist teuer und unzumutbar für die Eltern. Die Stadt hat viele Erzieherinnen. Von anderen Arbeitnehmern wird auch Flexibilität verlangt.
Herr Gebauer schließt sich dieser Meinung an. Er selbst hat in seinem Unternehmen 90 Mitarbeiter und muss den Urlaub verteilen. Arbeitnehmer mit Kindern haben bei der Urlaubsplanung Vorrang, andere müssen aber auch ihren Urlaub nehmen. Die Arbeitgeber bekommen ernsthafte Probleme mit diesem System. Nicht jeder „Wunschurlaub“ des Arbeitnehmers kann genehmigt werden, auch bei der Stadt nicht.
Frau Dreßler bittet die Verwaltung, dies zurückzustellen, nach einer besseren Variante zu schauen und die hier vorgetragenen Beweggründe zu berücksichtigen.
Frau Nitschke: Warum wurde im Ausschuss nicht vorher diskutiert? Dann hätte es einen Beschluss geben können. Die Sommerzeit beginnt eher und die Erzieherinnen können auch außerhalb der Schulferien Urlaub nehmen. Die Schließzeit ist ein Rückschritt in die 90er Jahre.
Herr Zuber: Aus Sicht der Betroffenen ist die Entscheidung für oder gegen die Schließzeit subjektiv. Das Problem ist, immer alles schwarz zu sehen. Bei Schließung der Einrichtungen können konzentriert Instandsetzungs- bzw. Reinigungsarbeiten u. a. durchgeführt werden. Es gibt keinen Verlust an Betreuungskapazität. Die Betreuung wird gewährleistet, wenn es bei den Eltern nicht anders möglich ist. In den meisten anderen Einrichtungen funktioniert dies, so wird es auch bei der Stadt möglich sein. Auf einzelne Probleme im Jahr 2017 kann reagiert werden. Auch große Unternehmen mit tausenden Beschäftigen haben im Sommer Schließzeiten. Dies war eine Arbeitgeber-Entscheidung, welche im Haus mit dem Personalrat diskutiert wurde. Es ist ein gleitendes Verfahren mit Prüfung und Probezeit, das evtl. auch anders gestaltet werden muss. Irrglaube ist aber das Nichtfunktionieren. Auch die Beschäftigten haben Anspruch darauf, im Sommer Urlaub zu nehmen. Eine Rolle spielt außerdem der altersbedingte Krankenstand in den Einrichtungen. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen kommt der Arbeitgeber in die Verantwortung. In anderen Städten wird in der Regel keine „Notgruppe“ angeboten. Er versichert für 2017 eine hohe Flexibilität bei der Anwendung.
Frau Dreßler: Der Fachausschuss hatte keine Chance zur vorherigen Diskussion und Meinungsbildung. Die Ausschussmitglieder werden angesprochen und müssen sich rechtfertigen. Wenn es erst für 2018 kommuniziert wird, hätten auch die Eltern mehr Verständnis. Sie kritisiert, dass der Ausschuss kein Mitspracherecht hatte und kann deshalb nicht mitgehen.
Herr Dr. Jaehn: Wer sich für den Erzieher-Beruf entscheidet, sollte 8 - 10 Stunden am Tag durchhalten. Diese Organisation ist unflexibel sowie arbeitnehmerfeindlich und sollte zurückgezogen werden. Eine Kita müsste geöffnet bleiben, zwei könnten geschlossen werden.
Herr Zuber: Dieses Modell der wechselseitigen Schließung wurde auch geprüft. Es gibt aber viele technische Rahmenbedingungen, welche dies nicht ermöglichen. Auch im Kita-Bereich ist ein außergewöhnlich hoher Altersdurchschnitt, der in den nächsten Jahren zum Wechsel führen wird. Die Kinder sind in einem anderen Betreuungszustand als vor 20 Jahren und der Erzieherberuf hat sich verändert.
Frau Nitschke: Mit der Schließzeit wird der Betreuungsvertrag geändert. Ist dafür keine Beschlussvorlage notwendig?
Herr Dr. Kaiser: Diese Verträge sind normales Verwaltungshandeln, ein Stadtverordnetenbeschluss ist nicht notwendig.
Frau Dreßler: Die Stadtverordneten geben der Verwaltung die „Marschroute“ für das Handeln oder Nichthandeln. Was ist vorgesehen, wenn es Widerstand von den Bürgern gegen diese heute vorgestellte Variante gibt?
Herr Lindner-Flegel verlässt die Sitzung um 20:40 Uhr.
Herr Zuber: Ein sogenannter Widerstand kann nur entstehen, wenn aus unterschiedlichen Gründen nicht vereinbart werden kann, den Urlaub in einem bestimmten Zeitfenster zu nehmen und das Kind in die Betreuung zu geben. Es gibt auch noch den Familienverbund, z. B. Unterstützung durch Großeltern. Für den Widerstand kann es nur sachliche Gründe geben, mit denen man sich auseinandersetzen muss (Absicherung der Betreuung durch Flexibilität), aber keine Prinzipfragen.
Der Bürger Herr Müller, René findet es schade, dass die Fragestunde der Einwohner an den Sitzungsbeginn gelegt wird und er jetzt nicht seine Meinung äußern kann. Herr Müller hat heute in der Sitzung das erste Mal gehört, dass die Kita geschlossen werden soll. Einen Elternbrief bekam er nicht. |
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