Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer stellte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 14. Stadtverordnetenversammlung wurde form- und fristgemäß nach § 14 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 25 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Der Vorsitzende verwies auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||