Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Gemeinsames Bauvorhaben K 7109 Domsdorfer Straße, Muskauer Straße und Skurumer Straße des Landkreises Spree-Neiße und der Stadt Forst (Lausitz) hier: Information zur Vorplanung des 1. Bauabschnittes für das Straßenbauvorhaben Kreisstraße K 7109 Domsdorfer Straße (zwischen Domsdorfer Kirchweg und Herderstraße) und Muskauer Straße (zwischen Herderstraße und Skurumer Straße)  

 
 
19. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 19.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:30
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0386/2017 Gemeinsames Bauvorhaben K 7109 Domsdorfer Straße, Muskauer Straße und Skurumer Straße des Landkreises Spree-Neiße und der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Information zur Vorplanung des 1. Bauabschnittes für das Straßenbauvorhaben Kreisstraße K 7109 Domsdorfer Straße (zwischen Domsdorfer Kirchweg und Herderstraße) und Muskauer Straße (zwischen Herderstraße und Skurumer Straße)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Kuckert vom Landkreis Spree-Neiße informierte die Ausschussmitglieder einleitend über das gemeinsame Bauvorhaben des Landkreises Spree-Neiße und der Stadt Forst (Lausitz). Demnach hat der Landkreis für den 1. Bauabschnitt, von Gewerbegebiet bis Kreuzung Skurumer Straße Mittel in Höhe von 700,0 TEUR eingestellt. Die Ausführung soll in diesem Jahr erfolgen und Anfang 2018 beendet sein. Der 2. Bauabschnitt, von Kreuzung Skurumer Straße bis OBI-Kreuzung soll dann in 2018 ausgeführt werden. Mittel in Höhe von 200,0 TEUR wurden im Haushalt eingestellt.

 

Anschließend informierte Herr Tzscheuschner kurz über die in Verantwortung der Stadt Forst (Lausitz) liegenden Leistungen und übergab dann Herrn Strehlow vom beauftragten Planungs­ro INROS Lackner aus Cottbus das Wort. Dieses Büro wurde sowohl vom Landkreis Spree-Neiße als auch von der Stadt Forst (Lausitz) mit der Planung der entsprechenden Bauleistungen beauftragt.

 

Herr Strehlow informierte die Ausschussmitglieder ausführlich über das geplante Bauvorhaben.

 

Herr Lindner dankte Herrn Strehlow für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um Meinungsäerung.

 

Herr Pohl fragte an, ob nur eine einseitige Anpflanzung von Bäumen erfolgt oder eine beidseitige. Dazu führte Herr Strehlow aus, dass derzeit eine einseitige Bepflanzung abge­stimmt ist. Für die andere Seite erfolgt derzeit eine Prüfung, da hier ein B-Plan vorhanden ist. Aus diesem Grund muss geprüft werden, in welchem Umfang eine Bepflanzung möglich ist. Nach jetzigem Stand müssen 72 Bäume gepflanzt werden, die unmöglich nur einseitig unter­zubringen sind. Ziel der Prüfung ist es, beidseitig eine Bepflanzung durchzuführen.

 

Herr Lischke sieht die Nutzung des Radweges als problematisch an, d. h. aus Richtung Forst (Lausitz) kommend nach Domsdorf wäre die Nutzung bis zur Querung möglich, dann müsste der Radfahrer auf der Straße fahren. Er fragte an, ob eventuell von der 6,00 m breiten Fahrbahn ein Streifen von 0,50 m für die Radfahrer gekennzeichnet werden kann. Hierzu führte Herr Strehlow aus, dass derzeit kein Radweg vorhanden ist und mit dem Ausbau der Straße sich dieser Zustand auf jeden Fall verbessert. Es ist vorgesehen, dass der Radfahrer in der eigentlichen Ortslage auf dem Radweg fahren kann. Eine Option wäre, dass dort, wo der Radfahrer auf der Straße fahren müsste, die Anordnung erfolgt, dass die Radwegbenutzung auch in Gegenrichtung erlaubt wird. Diese Entscheidung trifft die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße.

 

Herr Beier ist der Meinung, dass die Straßenbreite von 6,00 m zu schmal ist und plädiert auf eine Breite von 7,20 m. Dies wurde auch in der Blumenstraße praktiziert, die nun eine Breite von 9,00 m hat. Hierzu führte Herr Strehlow aus, dass die Baumaßnahme über Fördermittel finanziert wird, wo entsprechende Richtlinien gelten. Für derartige Ortsdurchfahrten ist ein Regelquerschnitt von 6,00 m vorgeschrieben. Ohne triftigen Grund ist ein breiterer Ausbau nicht möglich. Ebenso müsste die Belastungsklasse entsprechend belegt werden, was eine Verkehrszählung voraussetzt. Die 6,00 m sind eine gängige Breite bei Kreisstraßen. Bei breiteren Fahrzeugen im Begegnungsfall ist die Nutzung des Banketts möglich. Herr Kuckert ergänzte hierzu, dass beim Landkreis Spree-Neiße eine Straßenbreite von 5,50 m für Kreisstraßen der Regelfall ist. Mit den 6,00 m bewegen wir uns bereits am oberen Level.


Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.