Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Finanzierung der Abwasserbeseitigung - Rückzahlung gezahlter Abwasseranschlussbeiträge  

 
 
20. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 14.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:25
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0388/2017 (neu) Finanzierung der Abwasserbeseitigung -
Rückzahlung gezahlter Abwasseranschlussbeiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Paeschke
Federführend:Fraktion Die Linke. Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Herr Paeschke gibt entsprechende Erläuterungen zur Vorlage. Herr Handreck wies darauf hin, dass diese Vorlage vor dem Hintergrund der eingebrachten Beschlussvorlage zur Abwassergebührensatzung im Dezember steht. Zu dieser Thematik werden von Herrn Handreck an die Ausschussmitglieder Unterlagen zur Sicherung der Finanzierung der Abwasserentsorgung ab dem Wirtschaftsjahr 2017 verteilt.

 

Herr Handreck erläuterte weiterhin, dass die erste Beitragssatzung im Jahr 1993 beschlossen wurde und ab dem Zeitpunkt 4,6 Mio EUR Beiträge tatsächlich eingenommen wurden. Dieser Betrag wäre zu erstatten, was jedoch nicht ohne die Aufnahme weiterer Kredite möglich ist. Die Gesamtverschuldung des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung liegt momentan bei 20,0 Mio EUR.

 

Frau Korittke ergänzte zu den Ausführungen von Herrn Handreck, dass die Beitragsbescheide definitiv nicht aufgehoben werden. Rückzahlungen können nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Dazu ist es ratsam, für 1.800 Eigentümer ein einheitliches Regelwerk zu schaffen (z. B. an wen ausgezahlt werden soll, eventuell auf Antrag und in welchem Zeitraum).

 

Herr Dunkel erklärte, dass seine Fraktion die Rückzahlung der Beiträge ablehnt.

 

Frau Korittke wies abschließend nochmals darauf hin, dass von der Stadt Forst (Lausitz) in keiner Weise Beiträge von Grundstückseigentümern gefordert wurden, wo die Grundstücke vor dem 03.10.1990 angeschlossen wurden. Es wurden nur Kanalanschlussbeiträge erhoben für die Grundstücke, die sich erstmalig an das Abwassernetz angeschlossen haben. Das BVerfG-Urteil ist aus diesem Grund in Forst (Lausitz) nicht zutreffend.


Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/3/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/1/3