Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung stellte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form-und fristgemäß eingeladen wurden, die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur 16. SVV wurde form- und fristgemäß nach § 14 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit 25 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung ist somit beschlussfähig. Herr Tischer verwies auf den § 22 der Kommunalverfassusng des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
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