Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan An der Gubener Straße" (Teilfläche des Textbebauungsplanes An der Gubener Straße) 2. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des B-Planes mit der Bezeichnung "1. Änderung des B-Planes An der Gubener Straße" (Teilfläche des Textbebauungsplanes An der Gubener Straße)  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 21
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 03.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:25
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0394/2017 1. Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan mit der Bezeichnung "1. Änderung B-Plan An der Gubener Straße" (Teilfläche des Textbebauungsplanes An der Gubener Straße)
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des B-Planes mit der Bezeichnung "1. Änderung des B-Planes An der Gubener Straße" (Teilfläche des Textbebauungsplanes An der Gubener Straße)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

Von Herrn Lischke kam die Frage, ob vorgesehen ist, für die in Anspruch genommene Fläche Pacht zu verlagen bzw. warum die Stadt Forst die Anlage nicht selbst betreibt.

Herr Handreck bezog sich vordergründig auf den Beschlussvorschlag, zunächst Planungsrecht zu schaffen und weiter zeitlich versetzt eine Vergleichsbetrachtung vorzunehmen, die dem Werksausschuss zur Abstimmung vorgelegt wird. Ganz gleich, wer später die Anlage betreiben wird, ist vorab die Schaffung des Planungsrechts erforderlich.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grund­la­ge des § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Be­zeichnung „1. Änderung des B-Planes An der Gubener Straße“ (Teilfläche des Text­bebauungsplanes An der Gubener Straße, Ziel: Errichtung von Fotovoltaikanlagen).

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurstücke 162 und 36/3, Flur 10, Gemarkung Forst sowie die vollständigen Flurstücke 131 und 164, Flur 10,
Gemarkung Forst.

 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes des B-Planes mit der Bezeichnung „1. Änderung des B-Planes An der Gubener Straße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Teilfläche des Textbebauungsplanes An der Gubener Straße, Ziel: Errichtung von Fotovoltaikanlagen).

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurstücke 162 und 36/3, Flur 10, Gemarkung Forst sowie die vollständigen Flurstücke 131 und 164, Flur 10,
Gemarkung Forst.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 22/0/4, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen