Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von Herrn Lischke kam die Frage, ob vorgesehen ist, für die in Anspruch genommene Fläche Pacht zu verlagen bzw. warum die Stadt Forst die Anlage nicht selbst betreibt. Herr Handreck bezog sich vordergründig auf den Beschlussvorschlag, zunächst Planungsrecht zu schaffen und weiter zeitlich versetzt eine Vergleichsbetrachtung vorzunehmen, die dem Werksausschuss zur Abstimmung vorgelegt wird. Ganz gleich, wer später die Anlage betreiben wird, ist vorab die Schaffung des Planungsrechts erforderlich. Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurstücke 162 und 36/3, Flur 10, Gemarkung Forst sowie die vollständigen Flurstücke 131 und 164, Flur 10,
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurstücke 162 und 36/3, Flur 10, Gemarkung Forst sowie die vollständigen Flurstücke 131 und 164, Flur 10,
Abstimmungsergebnis: 22/0/4, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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