Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen GPG Stadt der Rosen in der Gubener Straße" 2. Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen GPG Stadt der Rosen in der Gubener Straße"  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 03.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:25
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0395/2017 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen GPG Stadt der Rosen in der Gubener Straße"
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen GPG Stadt der Rosen in der Gubener Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 die Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen GPG Stadt der Rosen in der Gubener Straße“.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 143, 146 und 148, Flur 10,
Gemarkung Forst.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs­planes gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen GPG Stadt der Rosen in der Gubener Straße“.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 143, 146 und 148, Flur 10,
Gemarkung Forst.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 22/0/4, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen