Beschlussvorschlag:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 die Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen GPG Stadt der Rosen in der Gubener Straße“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 143, 146 und 148, Flur 10,
Gemarkung Forst.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Fotovoltaikanlagen bei den ehemaligen Gewächshausanlagen GPG Stadt der Rosen in der Gubener Straße“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 143, 146 und 148, Flur 10,
Gemarkung Forst.