Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Mattern fragte an, wie mit dem Gutachten für die Linden auf dem Lindenplatz umgegangen wird. Da hier offensichtlich eine Fehlentscheidung getroffen wurde, sollten Regressforderungen gegenüber dem Gutachter geltend gemacht werden.
Weiterhin fragte er nach dem Zustand der Tiefgarage Lindenstraße 10-12.
Frau Korittke antwortete dazu, dass mit Errichtung des Gebäudes der Nachweis für die Stellplätze in der Baugenehmigung durch die Tiefgarage erfüllt war. Nachdem die Stadt Forst (Lausitz) das Gebäude übernommen hat, wurde der Stellplatznachweis im Rahmen der Baugenehmigung auf dem neu errichteten Parkplatz in der Promenade nachgewiesen. Dieser wird zunehmend auch öffentlich genutzt. In der Tiefgarage stehen 16 Stellplätze zur Verfügung. Jedoch gibt es zum jetzigen Zeitpunkt neue bauaufsichtliche Auflagen, die durch die Stadt bisher nicht erfüllt werden konnten. Derzeit erfolgt eine Prüfung, wie die Auflagen erfüllt werden können.
Bezüglich des Gutachtens erklärte Frau Korittke, dass es sich um kein umfassendes Gutachten, sondern nur um ein Kurzgutachten in Abstimmung mit den entsprechenden Behörden handelt. Grundlage bildete dabei, dass die Bäume auf dem Lindenplatz in einer Umgebung gewachsen sind, die in ständiger Bebauung war. Daher konnte der Gutachter davon ausgehen, dass die Bäume sich den Weg für ihre Ernährung in den unteren Bereichen gesucht haben. Das Ergebnis zeigte jedoch, dass die Wurzeln direkt unter der Oberkante des Geländes lagen. Inwieweit der Gutachter aufgrund der Erstellung des Kurzgutachtens in Haftung genommen werden kann, wird derzeit geprüft. Erfahrungsgemäß sieht es jedoch eher schlecht aus.
Frau Jahnke ergänzte dazu, dass es ein Gespräch mit dem Fördermittelgeber gab, wonach die Baumpflanzung gefördert wird.
Herr Lindner schätzte abschließend ein, dass in jedem Fall nochmals eine Prüfung im Rahmen der Möglichkeiten zur Inhaftungnahme des Gutachters erfolgen sollte. |
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