Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zu Leistungsvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit nach SGB VIII (510er-Stellen in der Stadt Forst (Lausitz)) durch Herrn Dr. Thuns, FBL Kinder, Jugend und Familie beim Landkreis Spree-Neiße  

 
 
16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 03.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Dr. Thuns: Der Landkreis befindet sich bei der Förderung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in einer Planungsphase. Es erfolgt die Anpassung des  Jugendförderungsplanes aus dem Jahr 2012. Analysiert wurden Handlungsfelder und Kriterien. Handlungsfelder sind Jugend-, Schulsozial- und Familienarbeit. Schwerpunkt ist die Schulsozialarbeit; denn es gibt Bedarf für Unterstützung der Schulen durch Sozialarbeit. Die Analyse beinhaltet auch die demografische Entwicklung der Kinder in der Altersgruppe 10 - 18 Jahre, wonach die strukturelle Stellenbemessung für die Förderung in der Jugend- und Sozialarbeit erfolgt. Der Plan wird vor der Beschlussfassung mit den Städten und Gemeinden abgestimmt. Da der Jugendhilfeausschuss erst noch tagen wird, kann er heute keine konkreten Details öffentlich bekannt geben.  

 

Frau Dreßler: Die Stadt hat Träger in der Schüler- und Freizeitgestaltung. Ängste entstehen, weil es im Ergebnis der Datensammlung und -analyse vielleicht weniger Jugendliche gibt, was zur Abwerbung von Forster Sozialarbeitern führen könnte. Deshalb die Einladung und Frage an Herrn Dr. Thuns, ob diese Ängste begründet sind. Was ist geplant? Mit den freien Trägern gab es eine gute Zusammenarbeit. Aufgrund der „Brennpunkte“ sollten sie in Forst nicht weniger, sondern etwas mehr bzw. der Stand gehalten werden. Die 510er-Stellen sind eine Mischfinanzierung Land/Landkreis/Kommune. Es wurde dafür gekämpft, die Strukturen an den Schulen und die Dienstleiter zu halten. Offen ist man aber auch, wenn der Landkreis aufgrund von weniger Jugendlichen eine Neugestaltung betrachtet.

 

Herr Dr. Thuns: Das 510er-Programm ist vorgesehen zur Förderung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugend- und Jugendsozialarbeit, aufgelegt in den 90er Jahren vom MBJS für den Aufbau bzw. die Sicherstellung von Jugendsozialarbeit. Ca. 2003 wurde es gekürzt um 100 Stellen (vorher 610er-Programm). Inzwischen ist es wieder ein 610er-Programm, aber aus Gewohnheit wird es weiterhin als 510er-Programm bezeichnet. Das Land Brandenburg gibt über 9.000 € pro Stelle und Jahr dazu. Einen großen Teil der Finanzierung (75 %) leistet der Landkreis und 25 % die Kommunen. Nach Beschluss im Ausschuss und Kreistag kann es durchaus eher mehr Stellen geben. Definitiv werden keine Stellen abgebaut. Es gibt kein Interesse, die Förderung in Frage zu stellen. Möglicherweise wird sich der Arbeitsinhalt für die freien Träger und Fachkräfte ändern, z. B.  Stellenwechsel von der Jugendarbeit in die Jugendsozialarbeit durch den Abbau an einigen Stellen. Er kann sich nicht vorstellen, dass aus einer Stelle in Forst eine andere Stelle in Berlin wird.

in Berlin wird.

 

Frau Zimpel: Sicherlich ist die Schulsozialarbeit wichtig. Warum sollen aber Stellen im Jugendbereich abgebaut werden? Gerade die Jugendarbeit außerhalb der Schule ist ebenfalls sehr wichtig für die Stadt und die Jugendlichen. Werden in der Jugendarbeit Stellen abgebaut zugunsten des Stellenaufbaus in der Schulsoziarbeit? 

 

Herr Dr. Thuns: Das ist spekulativ. Die Situation in der Stadt Forst muss betrachtet werden. An einigen Stellen wird nicht mehr in dieser Höhe Jugendarbeit gefördert, sondern eher die Schulsozialarbeit, wo auch eine gute Jugendarbeit geleistet wird. Die Beschlussfassung erfolgt im Jugendhilfeausschuss, nicht in der Ausschussfolge bei der Stadt. Mit den Trägern besteht Kontakt, sie werden informiert.

 

Frau Dreßler bittet, die Problematik gemeinsam mit Herrn Dr. Kaiser im Kontext zwischen Schule und Freizeitbereich zu betrachten. Aufgrund des Anstiegs der Drogenproblematik soll nicht etwas reduziert werden, was später geheilt werden muss.

 

Herr Dr. Wußmann ist mit den Informationen von Herrn Dr. Thuns nicht einverstanden. Er fragt, wann der Jugendhilfeausschuss beschließt und wie die Planung für die Stadt Forst (Lausitz) aussieht. 

 

Herr Dr. Thuns antwortet, dass der Jugendhilfeausschuss am 24.04.2017 in öffentlicher Sitzung beschließt und er heute zur Planung öffentlich keine Auskunft gibt.

 

Herr Zuber: Die gesetzliche Zuständigkeit für die Jugendarbeit liegt beim Landkreis, so auch die Verteilung der finanziellen Mittel. In der Vergangenheit wurde gemeinsam ein Modell entwickelt zum Einsatz der einzelnen Positionen in Forst. Die dazu notwendige Finanzierung des Landkreises ist jedoch nicht ausreichend, so dass von der Stadt stets ein größerer Anteil aus dem Haushalt eingebracht wurde, um Jugendarbeit in diesem Umfang vorzuhalten. Jährlich gibt es Abstimmungsgespräche und Auswertungen über die Trägerschaften.

In den vergangenen Wochen gab es Abstimmungen zwischen den Häusern, wo Herr Dr. Kaiser die Position der Stadt gegenüber dem Landkreis dargelegt hat. Die Stadt möchte den Umfang aufrechterhalten, was unter „Hinweisen“ durch den Landkreis bewertet und aus Sicht des Landkreises in die Beschlussfassung einfließen wird. Bei Aufrechterhaltung des Umfangs kommt es vielleicht im Gesamtgebilde zu einer Umschichtung der finanziellen Mittel. Der Abstimmungsprozess muss nach einem Signal des Jugendhilfeausschusses weiterentwickelt werden. Ohne kommunalen Eigenanteil wird man nicht auskommen. Im nächsten Ausschuss erfolgt eine Information.

 

Frau Dreßler: Wenn es Informationen seitens des Landkreises bzw. gravierende Änderungen gibt, sollte sich der Ausschuss schnellstmöglich zusammenfinden und eine Stellungnahme an den Landkreis abgeben.

 

Herr Zuber: Die Stadt sollte einen Weg finden, mit der Situation umzugehen.

Bleibt der Standard erhalten? Wie sind die finanziellen Prioritäten?

Vielleicht ist eine Sondersitzung erforderlich.

 

Frau Dreßler erhielt die Information, dass die Suchtberatungsstelle „Tannenhof“ des Landkreises vom Park 7 zu einem anderen Standort umgezogen ist.

 

Frau Kölling von der Suchtberatungsstelle bestätigt dies, sie befindet sich jetzt in der Kleinen Amtstraße 2. Sprechzeiten sind Dienstag und Donnerstag von 9 - 17 Uhr, an anderen Tagen nach Vereinbarung.