Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen in der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
16. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
TOP: Ö 14
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales
Datum: Mo, 03.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:30
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Zuber: In Forst (Lausitz) gibt es einen hohen Anteil zu bearbeitender Wohngeldanträge. Der Bereich Bürgerservice ist auch insgesamt von hohen Fallzahlen gekennzeichnet. Er geht nochmals kurz auf das Standesamt ein, hier soll lt. SVV-Beschluss innerhalb des Standesamtsbezirkes Döbern/Forst die Standesbeamtin aufgrund vieler Fallzahlen in den Personalbestand der Stadt Forst übernommen werden. Auch im Bereich Wohngeldanträge gibt es aufgrund der Sozialstruktur einen erheblichen Aufwand. Bis Nov. 2016 wurden 975 Wohngeldanträge (Miet- und Lastenzuschuss) bearbeitet, davon 867 Mietzuschuss und 349 Erstanträge, alles andere sind laufende Verfahren. Aufgrund der abgeschlossenen Organisationsuntersuchungen kann die Durchlauf- und Bearbeitungszeit genau angegeben werden: zurzeit 8 Wochen je Fall mit 3 Mitarbeitern. Die Bearbeitungszeit beim Landkreis ist identisch. Auch hier ist der Landkreis zuständig für die Bearbeitung, aufgrund einer Regelung wurde diese an Städte mit über 20.000 Einwohnern delegiert. Inzwischen ist diese Einwohnerzahl unterschritten, aber eine Zurückführung nicht möglich. Die Berechnung ist ein hochtechnischer und verfeinerter Prozess, der nicht bei der Stadt erfolgt, sondern die Wohngeldbescheide werden durch das Landesrechenzentrum erstellt. Prüfung und Versand erfolgen durch die Stadt. Die Konzentration liegt bei der Fallbearbeitung der Antragstellung; denn eine zeitnahe Bearbeitung hat Vorrang, damit die Antragsteller ihre finanzielle Unterstützung erhalten.