Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Herr Tischer stellte fest, dass die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung wurde form- und fristgemäß nach § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es sind zurzeit der allgemeine Stellvertreter des Bürgereisters, der Stellvertreter des Vorsitzenden des HWA sowie 8 weitere Mitglieder anwesend. Der HWA ist somit beschlussfähig. Herr Tischer verwies auf den 3 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist.
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