Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Klage der Stadt Forst (Lausitz) gegen den Bescheid des MWFK vom 16. Mai 2017 an den Landtag Brandenburg, Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden  

 
 
Sondersitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 14.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:20
Raum: Sitzungsraum L204
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0456/2017 Klage der Stadt Forst (Lausitz) gegen den Bescheid des MWFK vom 16. Mai 2017 an den Landtag Brandenburg, Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Tischer informierte zuerst über eine redaktionelle Änderung im Tagesordnungspunkt als auch im Beschlussvorschlag. Als Datum des Bescheides wurde der 16.05.2017genannt. Richtig ist jedoch der 15.05.2017. Herr Tischer bat dies zu ändern.

 

Zuerst nahm Herr Dr. Wußmann das Wort und bemerkte, dass seine Fraktion die Sondersitzung beantragt hat. Aus der umfangreichen Ausarbeitung von Herrn Dr. Klmann geht hervor, dass im letzten Jahrhunderten in der Innenstadt von Forst keine Sorben gelebt haben. Die schriftliche Begründung entspricht nicht den Tatsachen dieser Ausarbeitung. So u.a., dass bei der Bahn und der Post 2-Sprachigkeit vorliegt und dass an der Briesniger Schule Sorisch gelehrt wurde. Immer wieder ist zu hören, dass die Forster gegen diesen Beitritt sind. Es kommt immer wieder das Argument, dass Mehrheiten nicht über Minderheiten entscheiden können. Dieses Argument soll überdacht werden. Früher als auch in der Zukunft lebten und leben dieserger völlig problmlos miteinander. Das Land BB ist 27 Jahre alt, die sorbische Minderheit ist durch das Grundgesetz als auch durch die Verfassung des Landes BB ausreichend geschützt. Ein Beitritt ist somit nicht erforderlich. Aus diesem Grund wird der Antrag gestellt, dass die Stadt Forst gegen den Beitritt Widerspruch erhebt, notfalls durch Klage beim Gericht, so wie auch andere Kommunen das getan haben.

 

Frau Ließ bemerkte, dass ihre Fraktion auf dem bereits bestehenden Standpunkt für den Beitritt verbleibt, obwohl die Landesregierung einen Verfahrensweg gewählt hat, der der Fraktion nicht gefällt. Die Kreisstadt Forst ist offen und dies soll auch so bleiben.

 

Herr Lischke erklärte, dass seine Fraktion, obwohl sie zunächst einen Beitritt ablehnete, der Klage nicht zustimmen wird, da diese Klage keinen Erfolg haben wird.

Herr Dr. Jaehn ergänzte, dass es in Forst doch kulturelle Traditionen gibt, die auf sorbisches Erbe zurückzuführen sind.

 

Herr Paeschke berichtete, dass seine Fraktion die Beschlussvorlag ablehnen wird. Er zeigte sich auch hoch erfreut über den geänderten Standpunkt der FDP-Fraktion.

 

Herr Handreck informierte zunächst, dass auch den Ortsvorstehern der Schriftverkehr zugeleitet und um Stellungnahmen gebeten wurde. Von den bisher zurück geäerten Ortsteilen gab es von Groß- und Klein Bademeusel ein klares NEIN zum Beitritt, so auch von Briesnig und Bohrau.

 

Als allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters verwies Herr Handreck noch einmal auf die Rechtslage und bezüglich der Abstimmung auf den Auftrag, wie er dem Bürgermeister erteilt wurde. Er wird der Vorlage zustimmen. Er selbst ist Hornoer und hat alles mitgemacht. Ob sich jemand zum Sorbentum bekennt ist seine eigene Sache und dieses kann durch ein Gesetz nicht erzwungen werden.

 

Herr Kohn äerte, dass seine Fraktion sich mehrheitlich dem Antrag der CDU-Fraktion anschließen wird. Wenn der Bürger dass nicht möchte, wird sich die Fraktion nicht dagegen stellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, form- und fristwahrend Klage gegen den Bescheid des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) vom 16. Mai 2017 an den Landtag Brandenburg, Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden, der die Festsetzung der Stadt Forst (Lausitz) als sorbisch-wendisches Siedlungsgebiet vorsieht, einzureichen.

 

Unberührt hiervon bleibt der Status des Ortsteiles Horno.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 5/5/0, die Beschlussvorlage wurde bei Stimmengleichheit abgelehnt