Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bürgerbegehren für die Erhaltung der Grundschule Nordstadt am Standort Pestalozziplatz und damit verbunden die Aufrechterhaltung des Beschlusses zur Schließung der Grundschule 5 (Beanstandung des Beschlusses der StVV vom 24.07.2000 durch den Landrat- Kommunalaufsichtsbehörde)  

 
 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 01.09.2000 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:13
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0211/2000/3 Bürgerbegehren für die Erhaltung der Grundschule Nordstadt am Standort Pestalozziplatz und damit verbunden die Aufrechterhaltung des Beschlusses zur Schließung der Grundschule 5
(Beanstandung des Beschlusses der StVV vom 24.07.2000 durch den Landrat - Kommunalaufsichtsbehörde)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hans
Federführend:Dezernent II Bearbeiter/-in: Stehno, Kerstin

Bevor der TOP 4 aufgerufen wurde, erklärte Herr Averdiek seine Befangenheit zum TOP 4, übergab die Sitzungsleitung an den 2. Stellvertreter des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Herrn Dr. Herzog und nahm außerhalb des Parlamentes Platz.

 

Herr Dr. Herzog übernahm die Sitzungsleitung und rief den TOP 4 auf.

 

Frau Behrendt erklärte sich ebenfalls für Befangen und nahm außerhalb des Parlamentes Platz.

 

Herr Lischke äußerte sich zuerst zum Text zur vorgelegten Beschlußvorlage und stellte den Antrag, den Absatz 2a, 3. Anstrich wir folgt abzuändern:

- die Grundschule 5 wird frühestens zum Ende des Schuljahres 2002/2003 geschlossen und im Schulverband geschlossen umgesetzt.

 

Von Herrn Paeschke wurde beantragt, den Pkt. 2a zu trennen und wie folgt neu zu ordnen:

2.              Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 17.07.2000, in dem der Beitritt zum Bürgerbegehren abgelehnt wurde (Beschlußpunkt 2a der Beschlußvorlage SVV/0211/2000) wird aufgehoben.

 

3a)              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den folgenden Beitritt zum Bürgerbegehren:

              -              die Grundschule Nordstadt wird am, Standort Pestalozziplatz bis mindestens zum

                            Ablauf des Schuljahres 2003/2004 erhalten,

              -              der Grundschulstandort Frankfurter Straße 48 wird im Rahmen der finanziellen

                            Möglichkeiten rekonstruiert

              - die Grundschule 5 wird zum Ende des Schuljahres 2002/2003 geschlossen.

oder

(aus 2 b wird 3b)

3b)              die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 22.10.2000 als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid

 

Herr Otto begrüßte die Beschlußvorlage, die seiner Meinung nach das Bürgerbegehren von 1997 auf den richtigen Stand gebracht hat.

Herr Dr. Wußmann beendete seinen Diskussionsbeitrag damit, daß seine Fraktion der Ansicht ist, keinen Bürgerentscheid durchzuführen sondern dem Bürgerbegehren beizutreten.

 

Herr Dr. Reinfeld beantragte, daß die Initiatoren des Bürgerbegehrens Rederecht erhalten sollen, um ihren Standpunkt zum Beschlußvorschlag zu äußern.

 

Herr Paeschke bemerkte dazu, daß ein solches Verfahren in dieser Phase nicht möglich ist.

 

Nach weiterer Diskussion beantragte Herr Lischke, über den Pkt. 2 a geheim abzustimmen.

 

Frau Födisch beantragte den Beschlußpunkt 2a, 1. Anstrich wie folgt zu verändern:

-              die Grundschule Nordstadt wird am Standort Pestalozziplatz bis zum Ablauf des Schuljahres 2003/2004 erhalten, danach erfolgt der geschlossene Umzug in den Grundschulstandort Frankfurter Straße

 

Herr Knobe stellte den Antrag, über folgende Punkte abzustimmen:

1.              den beanstandeten Beschluß des Landrates aufzuheben

2.              beschließen, dem Bürgerbegehren ohne Randbemerkungen beizutreten,

3.              die Verwaltung zu beauftragen, die sich daraus ergebenen Aufgaben aufzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung in einem entsprechenden Beschlußvorschlag vorzustellen

 

Herr Dr. Reinfeld bat vor der Abstimmung über die Anträge um eine Auszeit.

 

                                          Auszeit von 17.38 Uhr bis 17.45 Uhr.

 

Nach der Auszeit zog Herr Knobe seinen Antrag zurück.

 

Herr Lischke bat seinen Antrag dahingehend zu korrigieren, daß das Wort “frühestens” wieder gestrichen wird.

 

Herr Otto beantragte nochmals das Rederecht für den Vorsitzenden der Schulkonferenz der Grundschule Nordstadt.

 

Herr Paeschke beantragte daraufhin das Rederecht für den Vorsitzenden der Schulkonferenz der Grundschule Eulo.

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Otto, daß Rederecht für den Vorsitzenden der Schulkonferenz der Grundschule Nordstadt zuzulassen:

Abstimmungsergebnis: 17/0/8, damit wurde Herrn Kaspar das Rederecht eingeräumt

 

Herr Kliche stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit für die Vorsitzenden der Schulkonferenzen auf 5 Minuten zu begrenzen.

Abstimmung zum Antrag: 23/0/4, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Paeschke, daß Rederecht für den Vorsitzenden der Schulkonferenz Eulo zuzulassen.

Abstimmungsergebnis: 17/1/9, mehrheitlich angenommen

 

In den anschließenden Stellungnahmen erklärte Herr Kaspar u.a., daß, so wie die Beschlußvorlage formuliert, das Bürgerbegehren erfüllt ist.

 

Herr Kolm ging in seinem Redebeitrag in das Jahr 1997 zurück und kritisierte die Verwaltung, bisher noch keine konkreten Aussagen zur Rekonstruktion der Frankfurter Straße gegeben zu haben.

 

Es folgte die Abstimmung über die einzelnen Anträge:

 

1.              Antrag von Herrn Lischke zum Pkt. 2a, 3. Anstrich

-              Die Grundschule 5 wird zum Ende des Schuljahres 2002/2003 geschlossen und im Schulverband geschlossen umgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 18/0/10, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen

 

2.              Antrag von Frau Födisch zum Pkt. 2a, 1. Anstrich

                            -              die Grundschule Nordstadt wird am Standort Pestalozziplatz bis zum Ablauf des Schuljahres 2003/2004 erhalten, danach erfolgt der geschlossene Umzug in den neuen Grundschulstandort.

Abstimmungsergebnis: 3/12/9, der Antrag wurde abgelehnt

 

3. Antrag von Herrn Paeschke, zur Trennung und Neuordnung der Punkte der Beschlußvorlage.

Pkt. 1:              Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2000 bezüglich des Erhalts der Grundschule Nordstadt am Standort Frankfurter Straße und die Schließung der Grundschule 5 (Beschlußpunkte 1 bis 3) wird aufgehoben.

Pkt. 2:              Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 17.07.2000, in dem der Beitritt zum Bürgerbegehren abgelehnt wurde (Beschlußpunkt 2.a der Beschlußvorlage SVV(0211/2000) wird aufgehoben.

Pkt. 3a:              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den folgenden Beitritt zum Bürgerbegehren:

-          die Grundschule Nordstadt wird am Standort Pestalozziplatz bis mindestens zum Ablauf des Schuljahres 2003/2004 erhalten,

-          der Grundschulstandort Frankfurter Straße 48 wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten rekonstruiert und

-          die Grundschule 5 wird zum Ende des Schuljahres 2002/2003 geschlossen und im Schulverband geschlossen umgesetzt.

oder

              Pkt.3b:                            die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 22.10.2000 als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid             

              Abstimmung zum Antrag über die Trennung und Neuordnung der Punkte zur Beschlußvorlage SVV/0211/2000/3: 16/6/4, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen

 

              Herr Lischke beantragte nun die geheime Abstimmung über die Pkt. 3a bzw. 3b.

 

              Es folgte eine Unterbrechung der Sitzung zum Anfertigen des Stimmzettels über den Pkt. 3a von 18.11 Uhr bis 18.20 Uhr.

 

              Nach der Auszeit rief Herr Dr. Herzog die Beschlußvorlage SVV/0211/2000/3 zur Abstimmung auf.

              Von Herrn Paeschke wurde die namentliche Abstimmung zum Pkt. 2 beantragt.

 

Es folgte die Abstimmung zum Pkt. 1:

1.              Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2000 bezüglich des Erhalts der Grundschule Nordstadt am Standort Frankfurter Straße und die Schließung der Grundschule 5 (Beschlußpunkte 1 bis 3) wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: 25/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlußvorschlag angenommen

 

Herr Dr. Herzog rief nun zur namentlichen Abstimmung über den Pkt. 2 auf:

2.              Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 17.07.2000, in dem der Beitritt zum Bürgerbegehren abgelehnt wurde (Beschlußpunkt 2.a der Beschlußvorlage SVV(0211/2000) wird aufgehoben.

 

Herr Averdiek                                          befangen

Frau Behrendt                                          befangen

Herr Dr. Herzog                            ja

Herr Behrendt                                          entschuldigt

Herr Beier                                          ja

Herr Buttermann                            ja

Herr Dunkel                                          ja

Herr Engwicht                                          ja

Frau Födisch                                          ja

Herr Gärtner                                          ja

Herr Heiber                                          ja

Herr Herzberg                                          ja

Herr Hildebrandt                            nein

Herr Hornick                                          ja

Herr Kliche                                          nein

Herr Knobe                                          ja

Frau Kruse                                          ja

Herr Landow                                          nein

Frau Ließ                                          nein

Herr Lindner                                          entschuldigt

Herr Lischke                                          ja

Herr Meissner                                          ja

Herr Otto                                          ja

Herr Paeschke                            nein

Frau Pigol                                          nein

Herr Röhrs                                           entschuldigt

Herr Seidel                                          entschuldigt

Herr Tischer                                          ja

Herr Dr. Weser                            ja

Herr Winkelmann                            nein

Herr Dr. Woidke                            nein

Herr Dr. Wußmann                            ja

Herr Dr. Reinfeld                            ja

Abstimmungsergebnis: 19/8/0, mehrheitlich, lt. Beschlußvorschlag angenommen

 

Zur geheimen Abstimmung über den Pkt. 3a nahm die Stimmenzählerkommission (Herr Beier, Herr Heiber und Herr Meissner) ihre Arbeit auf. Den Stadtverordneten wurde der genaue Inhalt des Pkt. 3a in schriftlicher Form zur Kenntnis gegeben.

Pkt. 3a:              Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den folgenden Beitritt zum Bürgerbegehren:

-          die Grundschule Nordstadt wird am Standort Pestalozziplatz bis mindestens zum Ablauf des Schuljahres 2003/2004 erhalten,

-          der Grundschulstandort Frankfurter Straße 48 wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten rekonstruiert und

-          die Grundschule 5 wird zum Ende des Schuljahres 2002/2003 geschlossen und im Schulverband geschlossen umgesetzt.

 

Die Stimmzettel wurden verteilt und die geheime Abstimmung durchgeführt.

 

Nach der Abgabe des Stimmzettels verließ Herr Landow um 18.54 Uhr die Sitzung.

 

Nach Auszählung der Stimmzettel durch die Stimmenzählerkommission gab Herr Dr. Herzog folgenden Auszählungsergebnis bekannt:

              Anzahl der abgegebenen Stimmen:                            27

              Anzahl der gültigen Stimmen:                                          27

              Anzahl der ungültigen Stimmen:                            0

              Anzahl der JA-Stimmen:                                          19

              Anzahl der NEIN-Stimmen:                                          8

              Anzahl der Enthaltungen:                                          0

Der Beschlußvorschlag Pkt. 3a wurde somit mehrheitlich, lt. Beschlußvorschlag angenommen

 

Herr Dr. Herzog stellte an dieser Stelle fest, daß der Pkt. 3a der Beschlußvorlage SVV/0211/2000/3 mehrheitlich angenommen wurde und somit der Pkt. 3b zu genannten Beschlußvorlage entfällt.

 

Zusammengefaßte Beschlüsse zur Beschlußvorlage SVV/0211/2000/3

 

Herr Dr. Herzog schloß den TOP 4 und übergab die Sitzungsleitung wieder an Herrn Averdiek.

 


zusammengefaßter Beschlußvorschlag:

 

1.              Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2000 bezüglich des Erhalts der Grundschule Nordstadt am Standort Frankfurter Straße und die Schließung der Grundschule 5 (Beschlußpunkte 1 bis 3) wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: 25/0/1, mehrheitlich lt. Beschlußvorschlag angenommen

 

2.                            Der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 17.07.2000, in dem der Beitritt

zum Bürgerbegehren abgelehnt wurde (Beschlußpunkt 2.a der Beschlußvorlage SVV/0211/2000) wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis zur namentlichen Abstimmung: 19/8/0, mehrheitlich lt. Beschlußvorschlag angenommen

 

3.a)Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den folgenden Beitritt zum Bürgerbegehren:

 

- die Grundschule Nordstadt wird am Standort Pestalozziplatz bis mindestens zum Ablauf des Schuljahres 2003/2004 erhalten,

 

- der Grundschulstandort Frankfurter Straße 48 wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten rekonstruiert und

 

- die Grundschule 5 wird zum Ende des Schuljahres 2002/2003 geschlossen und im Schulverband geschlossen umgesetzt.

Abstimmungsergebnis der geheimen Abstimmung: 19/8/0, mehrheitlich lt. Beschlußvorschlag angenommen