Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0/1 Abstimmung Sachkundige Einwohner:6/0/0 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||