Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck verweist auf die jährliche Beschlussfassung zu diesem Vorgang. Durch die Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vom 25.04.2017 ist die zur Beschlussfassung vorliegende Ordnungsbehördliche Verordnung legitimiert. Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2017 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:7/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner:6/0/0 |
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