Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2017 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
22. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:40
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0471/2017 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2017 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Koal, Sylke
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Herr Handreck verweist auf die jährliche Beschlussfassung zu diesem Vorgang. Durch die Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vom 25.04.2017 ist die zur Beschlussfassung vorliegende Ordnungsbehördliche Verordnung legitimiert.


Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2017 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.

 

 

 


Abstimmung Stadtverordnete:7/0/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:6/0/0