Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Erläuterungen erfolgen durch Herrn Handreck.
Es folgt eine eingehende Diskussion zur Vorlage.
Herr Landow: Ich finde es sehr bedauerlich, dass hier mit zweierlei Maaß gemessen wird. Ich kann alles bestätigen, was Herr Handreck vorgetragen hat. Herr Landow kann den Landrat nicht verstehen. Cottbus hat ähnliche Probleme und hier wurden entsprechende Schritte eingeleitet.
Herr Bayer kritisiert, dass das Urteil vom 14.07.17 noch nicht veröffentlicht wurde. Herr Handreck: Information der Fraktionsvorsitzenden ist erfolgt.
Herr Kruse: Wir müssen das umsetzen, das ist unstrittig. Sinnvoll wäre eine pausenlose Anzeige bei der Polizei wegen persönlicher Angriffe.
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung:
1. den Beschluss vom 10.07.2015 zur Ersten Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) (Stadtordnung) lt. der Beschlussvorlage Nr. SVV/0153/2015 vom 10.07.2015 und damit auch die Erste Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) (Stadtordnung) aufzuheben.
2. die Zweite Änderung der Ordnungsbehördichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) (Stadtordnung) lt. Anlage 2 zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:5/0/2 Abstimmung sachkundige Einwohner:3/0/2
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