Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Abstimmung zur Tagesordnung  

 
 
11. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 29.09.2000 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:30
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)

Von der Verwaltung lag der Antrag vor, die Informationsvorlage SVV/0275/2000, - Ernennung Koordinator gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt - zusätzlich in den öffentlichen Teil in die Tagesordnung aufzunehmen.

Herr Knobe beantragte im Namen der PDS-Fraktion, den TOP 11 von der Tagesordnung zu nehmen. Er begründete seinen Antrag damit, daß in der Vorlage kein Vorschlag zur Umbenennung einer Straße nach Rudolf Rothkegel enthalten ist. Das Gesamtthema sollte in der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2000 abschließend beraten werden.

Herr Knobe stellte weiterhin den Antrag, daß die Stadtverordnetenversammlung je einen Vertreter aus jeder Fraktion delegiert, der an der Enthüllung der Gedenktafel an der Langen Brücke teilnimmt.

Herr Buttermann stellte den Antrag, daß Thema Ost-West-Umfahrung aus Dringlichkeitsgründen in die Tagesordnung aufzunehmen.

Herr Averdiek schlug vor, dieses Thema bei Anfragen einzuordnen.

 


Abstimmung zu den einzelnen Anträgen:

1. Antrag:

Aufnahme der Informationsvorlage SVV/0275/2000

Abstimmungsergebnis: 26/0/3, mehrheitlich angenommen

Herr Averdiek schlug vor, diese Informationsvorlage als TOP 29.1 einzuordnen.

 

2. Antrag:

Absetzung des TOP 11, Informationsvorlage SVV/0270/2000

Gemäß Geschäftsordnung ist der Einreicher der Vorlage zu befragen, ob er dem Antrag auf Absetzung zustimme.

Vom Bürgermeister wurde dies abgelehnt.

Die Informationsvorlage blieb somit auf der Tagesordnung.

 

3. Antrag:

Bildung einer Delegation zur Teilnahme an der Gedenkfeier zur Enthüllung der Gedenktafel an der Langen Brücke.

Abstimmungsergebnis: 6/15/5, der Antrag wurde abgelehnt

 

Abstimmung zur Tagesordnung einschließlich der Aufnahme der Informationsvorlage SVV/0275/20000 als TOP 29.1: 23/5/1, mehrheitlich angenommen