Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information: Der Vorschrift des § 82 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Brandenburg (GO) entsprechend wurde per 01.08.00 die Haushaltssperre 2000 mit sofortiger Wirkung angeordnet. Gem. § 36 Abs. 1 GO i. V. mit § 82 Abs. 1 Satz 2 GO wird die Sperre der Gemeindevertretung hiermit bekanntgegeben. Die Informationsvorlage wurde zur Kenntnis genommen |
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