Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck schlägt vor, dass Herr Zuber mit den Ausführungen zum Personalaufwand und Stellenplan beginnt und er im Anschluss das Haushaltssicherungskonzept erläutert. Nach der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses am 21.02.2018 wird durch die Verwaltung eine den Anträgen entsprechende Änderungsvorlage für die Stadtverordnetenversammlung erstellt. Herr Handreck verteilt an die Ausschussmitglieder eine Übersicht zur Haushaltsplanung zu den Bewirtschaftungskosten/Kosten der Unterhaltung von Grundstücken (mit Vergleich 2017) aufgrund der Anfrage von Frau Ließ in der Sitzung vom 29.01.2018.
Herr Zuber erläutert anhand eines Power-Point-Vortrages den für 2018 geplanten Personalaufwand. Alle Stellenplanänderungen werden ausführlich erläutert.
Im Zusammenhang mit Fragen aus der vorangegangenen Sitzung teilt Herr Zuber mit, dass der Begriff „Kernverwaltung“ nicht definiert und deshalb eine direkter Vergleich von Kernverwaltungen verschiedener Städte nicht möglich sei. Von Guben liegen Zahlen vor, Spremberg ist kurzfristig nicht in der Lage, Vergleichszahlen vorzulegen, da diese manuell erstellt werden müssen. Eine Vergleichsmöglichkeit ist gegeben, wenn die Anzahl der Mitarbeiter pro 1.000 Einwohner zugrunde gelegt wird. Dabei liegt Forst (Lausitz) im Mittelfeld.
Herr Bischoff dankt Herrn Zuber für die interessanten Ausführungen. Die Fragen aus der vorangegangenen Sitzung wurden damit beantwortet. Besonders wichtig ist die Feststellung, dass man nicht nur Zahlen vergleichen kann.
Auch Herr Kruse dankt Herrn Zuber für seinen ausführlichen, sehr gut verständlichen Vortrag.
Herr Burchardt glaubt, dass bei den Ausführungen zum Bereich Steuern, die Zahlen bei alt und neu vertauscht wurden. Herr Zuber bestätigt diese Aussage und bedankt sich für den Hinweis.
Herr Handreck erläutert das Haushaltssicherungskonzept. Dabei erklärt er u. a., dass der Maßnahmenpool relativ ausgeschöpft ist, es wurden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Altersteilzeitverträge abgeschlossen, einzelvertragliche Regelungen mit den Mitarbeitern vereinbart, Grund- und Gewerbesteuern angepasst usw. Einnahmeerhöhungen können z. B. aufgrund der nicht originären Zuständigkeit für die Oberschule erfolgen, aufgrund einer Änderung des Schulgesetzes können Investitionen nun auch bei der Berechnung der Schulkosten berücksichtigt werden. Herr Handreck verweist auch auf die zurzeit günstigen Kreditbedingungen. Es gibt z. T. sogar Negativzinsen.
Herr Burchardt fragt nach den möglichen Auswirkungen auf laufende städtische Kassenkredite, wenn die Zinsen wieder steigen. Herr Handreck antwortet, dass es auf die Laufzeiten und die im Vertrag vereinbarten Bedingungen ankommt. Wir haben zurzeit nur Kurzverträge mit Laufzeiten bis unter einem Jahr.
Herr Bischoff erklärt, dass das HSK zeigt, dass wir keine neuen Schulden aufbauen. Trotzdem sind wir in 2 Jahren noch keine schuldenfreie Gemeinde.
Herr Bischoff stellt zum Abschluss der Diskussion fest, dass außer den Anträgen der Fraktion DIE LINKE keine weiteren Anträge zum Haushalt bei der Verwaltung eingegangen sind. Er bittet um eine Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss den Anträgen der Fraktion die Linke zuzustimmen.
Abstimmung Stadtverordnete:5/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/1
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss/der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen
Die Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan und Anlagen wird beschlossen.
Abstimmung Stadtverordnete:5/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/1
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