Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Verwendung der Mittel entsprechend Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Förderung finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 2-Richtlinie)  

 
 
26. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 12.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:10
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0527/2018 Verwendung der Mittel entsprechend Richtlinie des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Durchführung von Kapitel 2 - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Förderung finanzschwacher Kommunen nach Artikel 104c Grundgesetz im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 2-Richtlinie)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Herr Handreck informiert, dass aus dem Landkreis Spree-Neiße nur die Städte Guben und Forst (Lausitz) entsprechende Mittel erhalten.

 

Herr Kruse fragt, weshalb im Schreiben der ILB bei den anderen drei Schulen konkrete Summen benannt werden. Herr Handreck antwortet, dass nur diese drei anerkannte Ersatzschulen seien. In diesem Zusammenhang verweist Herr Handreck darauf, dass diese Beschlussvorlage einen Verwaltungsvorschlag darstellt.

 

Herr Bischoff betont, dass die Stadt weniger Geld zur Verfügung hätte, wenn die anderen drei Schulen ebenfalls Fördermittel erhalten.

 

Herr Bischoff erklärt, dass er sich nicht imstande sieht, dass so zu entscheiden. Er bittet die Verwaltung, Kontakt mit den anderen Schulträgern aufzunehmen und zu fragen, ob bei ihnen entsprechender Fördermittelbedarf besteht und wenn ja wofür. Die Fraktion wird sich zu dieser Thematik auch noch verständigen.

 

Frau Korittke teilt mit, dass sie mit Herrn Heinemann (Schulleiter der Wichernschule) dazu schon persönlich gesprochen und dieser Bedarf angemeldet hat. Es muss aber betont werden, dass die Ersatzschulen einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Summe aufbringen müssen. Es gibt auch strenge Verwaltungsvorschriften bezüglich der Verwendung der Fördermittel. Deshalb müssten zwischen der Stadt und den freien Trägern Vereinbarungen abgeschlossen werden.

 

Herr Bischoff betont, dass die Stadt mit allen Ersatzschulen das Gespräch suchen und die Stadtverordneten in der Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses bzw. in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend informieren soll.

 

Herr Bischoff stellt fest, dass unter den Ausschussmitgliedern Einigkeit darüber besteht, dass heute über diese Vorlage nicht abgestimmt und wie vor genannt verfahren wird.