Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Ausschuss für finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) dem Bürgermeister der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen.
Abstimmung Stadtverordnete:5/0/1 Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/0 |
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