Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck informiert kurz zum Thema. U. a. teilt er mit, dass Herr Schuster inzwischen verstorben sei. Es gibt eine Rechtsnachfolgeregelung mit Endschaftsklausel. Zurzeit sind 41.600 Euro angelegt, die Zinserträge sind derzeit gering, deshalb soll die Regelung in § 5 getroffen werden.
Herr Kruse möchte wissen, ob es Vorschriften dafür gibt, wie man das Geld anlegen muss.
Herr Handreck erklärt, dass es sich um eine unselbständige Stiftung handelt und die deshalb dem kommunalen Haushaltsrecht unterliegt, d. g. oberster Grundsatz ist der Erhalt des Stiftungsvermögens.
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) für die rechtlich unselbständige Heiner-Schuster-Stiftung zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/0 |
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