Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) für die rechtlich unselbständige Heiner-Schuster-Stiftung  

 
 
27. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45
Raum: Sitzungsraum L203
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0546/2018 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) für die rechtlich unselbständige Heiner-Schuster-Stiftung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dommaschk, Judith
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Herr Handreck informiert kurz zum Thema. U. a. teilt er mit, dass Herr Schuster inzwischen verstorben sei. Es gibt eine Rechtsnachfolgeregelung mit Endschaftsklausel. Zurzeit sind 41.600 Euro angelegt, die Zinserträge sind derzeit gering, deshalb soll die Regelung in § 5 getroffen werden.

 

Herr Kruse möchte wissen, ob es Vorschriften dafür gibt, wie man das Geld anlegen muss.

 

Herr Handreck erklärt, dass es sich um eine unselbständige Stiftung handelt und die deshalb dem kommunalen Haushaltsrecht unterliegt, d. g. oberster Grundsatz ist der Erhalt des Stiftungsvermögens.

 


Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) für die rechtlich unselbständige Heiner-Schuster-Stiftung zu beschließen.

 

 


Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0

Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/0