Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt den Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2918 die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2018 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz) zu beschließen.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner:4/0/0 |
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