Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2018 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 04.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:20
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0542/2018 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2018 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dittrich, Marion
Federführend:Fachbereich Ordnung und Sicherheit Bearbeiter/-in: Klose, Andrea

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordneten beschließen in der Stadtverordnetenversammlung am 04. Mai 2018

die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2018 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: 24/0/1, einstimmig lt. Beschlussvorlage angenommen