Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Jahrow informierte, dass die Wahl des Ortsvorstehers nach den § 33, 39 und 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg durchgeführt wird. Gewählt wird geheim, allerdings können Abweichungen vor der jeweiligen Wahl einstimmig beschlossen werden, d.h. es kann mit einem einstimmigen Beschluss eine offene Wahl durchgeführt werden. Herr Jahrow bat um das Handzeichen, wenn die Ortsbeiratsmitglieder mit einer offenen Wahl einverstanden sind. Abstimmungsergebnis: 3 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung, mit dem einstimmigen Ergebnis konnte eine offene Wahl durchgeführt werden. Gewählt ist nach § 40 der BbgKVerf derjenige, der im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Ortsbeirates erhält.
Herr Jahrow bat um Vorschläge. Herr Schilling schlug Herrn Jahrow vor.
Zur Wahlhandlung übergab Herr Jahrow die Sitzungsleitung an Frau Hoffmann. Frau Hoffmann rief den Wahlvorschlag Herr Jahrow zur Abstimmung auf: 3 / 0 / 0 Sie stellte fest, dass Herr Steffen Jahrow im ersten Wahlgang einstimmig zum neune Ortsvorsteher gewählt wurde. Sie fragte Herrn Jahrow, ob er die Wahl annimmt. Dieser bestätigte die Annahme.
Frau Hoffmann gratulierte Herrn Jahrow zur Wahl mit einem Rosenstrauß. |
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