Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Anfragen  

 
 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Paeschke bezog sich auf 2 Artikel in der Lausitzer Rundschau, in denen es u.a. um Autodiebstähle in Forst ging. Die offenen Biefe wurden von der FDP, von Herrn Kulke und Herrn Staudacher, u.a. an die Bürgermeisterin der Stadt Forst (Lausitz), Frau Taubenek und an den Landrat Herrn Altekrüger geschickt.

Frau Taubenek bestätigte den Erhalt des 2. Briefes. Zu den im Brief aufgeführten Diebstählen und zur Festsetzung einer der 3 Täter bemerkte Frau Taubenek, dass es eine Offizialanzeige geben wird.

 

Herr Burchardt informierte über seine am 27.03.2017 gestellte Strafanzeige gegen Unbekannt im Zusammenhang mit dem Brand auf dem Lagerplatz der Recyclinganlage im polnischen Brozek.

rzlich erhielt er die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde. Die Begründung lautete, dass der entsprechende Tatbestand erst seit 2016 strafbar sei, die vorgelegten Fotos aber aus den Jahren 2008 und 2009 stammen.

 

Herr Bayer fragte nach den Gründen, warum die beiden nichtöffentlichen Beschlüsse aus der letzten SVV im Amtsblatt nicht veröffentlicht wurden.

Frau Taubenek erklärte, dass es nach wie vor keine Veröffentlichung geben wird.

Herr Bayer sagte darauf, dass bisher auch nichtöffentliche Beschlüsse, die entpersonifiziert und somit der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung entsprechen, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Er verwies auf den § 39 (3) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Von Herrn Dr. Wußmann gab es ebenfalls den Hinweis, dass auch nichtöffentliche Beschlüsse im Wesentlichen veröffentlicht werdenssen, um wirksam zu werden. Frau Taubenek sagte eine erneute Prüfung des Sachverhaltes zu.

 

Im Zusammenhang mit dem Abwahlverfahren richtete Herr Bayer folgende Anmerkung an die Verwaltung: In der LR vom 21.07.2018 war eine Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Taubenek abgedruckt, wie im Falle einer Abwahl der weitere Verfahrensweg re.

Herr Bayer fragte, ob es nicht aus der Verwaltung eine Stellungnahme hätte geben können.

Frau Taubenek erklärte, dass eine direkte Anfrage an Herrn Taubenek vorlag und sie gemäß Vorschrift ihm mit der Stellungnahme beauftragt hat.