Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Dr. Kaiser: Für die Nutzer ist es eine „komfortable Sache“; denn die Eltern brauchen keine Anträge stellen. Er stellt ausführlich die drei möglichen, durch das Land geregelten sowie von den Trägern zu beachtenden Varianten vor (Regelfall, vorzeitige Einschulung und Zurückstellung von der Einschulung). Es wird ein Pauschalwert von 125,00 € pro Kind und Monat erstattet. Des Weiteren erläutert er 2 Sonderfälle (Häufung von Großverdienern und Betrag wegen hoher Kinderzahl der Kita über regulärem Elternbeitrag). Mit dem Landkreis wurde ein anwenderfreundliches Verfahren entwickelt: Ausfüllen eines Formulars mit Angabe der anspruchsberechtigten Kinder zur Stichtagsregelung. Es gibt eine Direktbeziehung zwischen dem Landkreis als Überweiser des Betrages und dem Träger. Die Stadt musste keine Satzungsänderung vornehmen (gedeckt durch das Bildungsministerium und die aktuelle Fassung des Kita-Gesetzes). Innerhalb der nächsten zwei Jahre ist die Satzung anzupassen. Die Umsetzung der Verfahrensweise in der Praxis muss später bewertet werden. |
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