Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
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Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) den beiden Bürgermeistern der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen.
Abstimmung Stadtverordnete:6/0/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner:2/0/0 |
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