Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Rückzahlung gezahlter Abwasseranschlussbeiträge oder Einbeziehung gezahlter Beiträge in die aktuellen Abwassergebühren  

 
 
26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 27
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Fr, 28.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:50
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0614/2018 Rückzahlung gezahlter Abwasseranschlussbeiträge oder Einbeziehung gezahlter Beiträge in die aktuellen Abwassergebühren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Paeschke, Ingo
Federführend:Fraktion Die Linke. Bearbeiter/-in: Schultz, Silvia

Herr Paeschke bemerkte, dass seine Fraktion die Beschlussvorlage eingereicht hat, da sie der Auffassung ist, dass die Abwassergebühren nicht rechts- und ordnungsgemäß geregelt sind. Zumindest betrifft dies den Pkt. A der Beschlussvorlage.

Herr Dr. Wußmann kündigte die Ablehnung der Beschlussvorlage an und Herr Lischke ergänzte, dass es eine rechtssicherung Satzung gibt.

Herr Paeschke forderte die namentliche Abstimmung zur Vorlage, Priorität hat der Beschlusspunkt A.

Über den Beschlusspunkt B ist eine normale Abstimmung ausreichend.

Der Vorsitzende rief zur namentlichen Abstimmung zum Beschlusspunkt A auf:

 

Tischer, DietmarNeinLandow, AndreasNein

Taubenek, SimoneNeinAuerswald, Hans-JörgNein

Bayer, HelgeNeinBeier, HorstJa

Bischoff, Heinz-PeterJaBurchardt, Thomas Nein

Dreßler, DorisJaFriedrich, ThomasNein

Gebauer, JanNeinGrund, KaiJa

Herzberg, GünterNeinKohn, UweNein

Kruse, HubertusNeinLieß, HeidrunNein

Lischke, LotharNeinMeissner, JürgenNein

Nitschke, KathrinJaNowka, NormanNein

Paeschke, IngoJaRother, JürgenNein

Stenzel, Klaus-DieterNeinDr. Wußmann, Jens-H.Nein

 

 

 


Beschlussvorschlag A:

 

  1. Anschlussbeiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Stadt Forst (Lausitz), die bis zum Inkrafttreten der Satzung zur Aufhebung beitragsrechtlicher Vorschriften am 01.01.2016 an die Stadt Forst (Lausitz) gezahlt worden sind, werden nicht verzinst zurückgezahlt.

 

  1. Die Rückzahlung der Beiträge, die aufgrund inzwischen bestandskräftiger Bescheide gezahlt wurden, erfolgt an denjenigen, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses Eigentümer des Grundstückes ist, für das der Beitrag gezahlt wurde. Wenn das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentümers. Besteht ein Nutzungsrecht für das Grundstück, tritt an die Stelle des Eigentümers der Nutzer. Nutzer sind die in § 9 Sachenrechtsbereinigungsgesetz vom 21. September 1994 (BGBl I S. 2457) genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

 

  1. Mehrere Anspruchsberechtigte sind Gesamtgläubiger. Bei Wohnungs- oder Teileigentum sind die Eigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil anspruchsberechtigt.

 

  1. Der Rückzahlungsanspruch wird 12 Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses fällig.

 

Beschlussvorschlag B:

 

  1. Anschlussbeiträge zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Stadt Forst (Lausitz), die bis zum Inkrafttreten der Satzung zur Aufhebung beitragsrechtlicher Vorschriften am 01.01.2016 an die Stadt Forst (Lausitz) gezahlt worden sind, werden mit den laufenden Abwassergebühren verrechnet. Dies erfolgt je betroffenem Grundstück solange, bis die nicht verzinsten Anschlussbeiträge vollständig verrechnet sind. Die Abwassergebührensatzung ist  diesbezüglich bis zum 31.12.2018 anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsanweisung zu erstellen, mit der die Verrechnung der Rückzahlung je betroffenes Grundstück ermittelt wird und nach der sichergestellt wird, dass die vollständige Verrechnung der Ansprüche der Berechtigten bis zum 31.12.2022 abgeschlossen ist.

 

  1. Bei Eigentümerwechsel eines Grundstücks innerhalb des Verrechnungszeitraums gehen die Ansprüche auf den nächsten Eigentümer über.

 

 


Gesamtabstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag A: 6 Ja / 18 Nein / 0 Enthaltungen,

der Beschlussvorschlag A wurde mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag B: 7/16/0, Beschlussvorschlag B wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt